Frage 1 von 10
Ab welcher zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeuge (einschließlich Anhänger) unterliegt der gewerbliche Güterkraftverkehr der Erlaubnispflicht nach dem Güterkraftverkehrsgesetz?
Leider falsch.
Erklärung
Güterkraftverkehr im Sinne des GüKG ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen haben. Für diesen Verkehr gilt die Erlaubnispflicht des § 3 GüKG.
Rechtsquelle: § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 GüKG