Frage 1 von 10
Ab welcher zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeuge (einschließlich Anhänger) unterliegt der gewerbliche Güterkraftverkehr im Inland der Lizenzpflicht nach dem Güterkraftverkehrsgesetz?
Leider falsch.
Erklärung
Güterkraftverkehr im Sinne des GüKG ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen haben. Für diesen Verkehr ist nach § 3 Abs. 1 GüKG die Gemeinschaftslizenz erforderlich; die frühere nationale Erlaubnis ist zum 27. Februar 2026 entfallen. Im grenzüberschreitenden Verkehr greift die Lizenzpflicht bereits ab mehr als 2,5 Tonnen.
Rechtsquelle: § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 GüKG