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Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr: Aufbau und Vorbereitung

Die Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer ist der übliche Nachweis der fachlichen Eignung für die Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens. Wer sie besteht, kann die Erlaubnis nach § 3 GüKG oder die Gemeinschaftslizenz beantragen. Diese Seite erklärt die Prüfung vollständig: Rechtsgrundlagen, alle drei Prüfungsteile mit Punkten und Zeiten, die Bestehensregeln, die fünf Sachgebiete mit ihrer amtlichen Gewichtung sowie die Vorbereitung bis hin zu einem Beispiel-Lernplan über acht Wochen. Jede Zahl stammt aus einer amtlichen Quelle; die Fundstellen stehen in Klammern und gesammelt am Ende der Seite (Rechtsstand: 5. Juli 2026).

Inhaltsübersicht

Rechtsgrundlagen der Prüfung

Der Zugang zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers setzt vier Eigenschaften voraus: eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung, Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung (Art. 3 VO (EG) 1071/2009). Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist mit festen Beträgen hinterlegt: 9.000 Euro für das erste Fahrzeug und 5.000 Euro für jedes weitere Fahrzeug über 3,5 Tonnen (Art. 7 VO (EG) 1071/2009). Die fachliche Eignung weisen Sie in Deutschland regelmäßig durch die Fachkundeprüfung bei der IHK nach (§ 4 GBZugV).

Die Prüfung ist über drei Ebenen geregelt, die inhaltlich deckungsgleich sind. Die VO (EG) 1071/2009 gibt in Anhang I die Sachgebiete und den Mindestrahmen vor: zwei schriftliche Teile mit einer Mindestdauer von je zwei Stunden und die Bestehensregel von 60 Prozent gesamt bei mindestens 50 Prozent je Teil. § 5 GBZugV setzt das national um und legt die Gewichtung fest: schriftliche Fragen 40 Prozent, Übungen und Fallstudien 35 Prozent, mündliche Prüfung 25 Prozent. Die Muster-Prüfungsordnung des DIHK (Stand September 2017), die die Kammern als eigene Prüfungsordnung übernehmen, konkretisiert daraus die Punktwerte 120, 105 und 75. Den Prüfungsstoff gliedert der Orientierungsrahmen der IHKs (Stand 01/2022) in fünf Sachgebiete.

Da jede IHK nach demselben Rahmen prüft, unterscheiden sich die Kammern vor allem bei Terminen, Anmeldefristen und Gebühren. Die Prüfungsgebühr legt jede Kammer selbst fest, häufig liegt sie zwischen 160 und 315 Euro; eine vollständige Übersicht bietet der Beitrag zu den Kosten der Fachkundeprüfung. Den Weg bis zum Prüfungstag beschreibt der Beitrag zur Anmeldung bei der IHK.

Der Aufbau im Überblick: drei Teile, 300 Punkte

Die Gesamtprüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen und einem mündlichen Teil (§ 5 GBZugV, § 6 Abs. 1 Muster-Prüfungsordnung). Insgesamt sind 300 Punkte erreichbar, die sich so verteilen (§ 8 Abs. 2 und 3, § 9 Muster-Prüfungsordnung):

PrüfungsteilFormPunkteAnteilDauer
Teil 1 (schriftlich)Multiple-Choice und Fragen mit direkter Antwort12040 %120 Minuten
Teil 2 (schriftlich)Übungen und Fallstudien mit Kalkulationsaufgaben10535 %120 Minuten
Mündliche PrüfungPrüfungsgespräch vor dem Ausschuss7525 %bis 30 Minuten
Gesamt300100 %

Geprüft wird auf Deutsch, als Hilfsmittel sind ausschließlich netzunabhängige, nicht kommunikationsfähige Taschenrechner zugelassen (§ 6 Abs. 2 und 11 Muster-Prüfungsordnung). Verwendet werden bundesweit die Gemeinsamen Fragebögen der IHKs (§ 6 Abs. 12).

Teil 1: schriftliche Fragen

Der erste Teil prüft Wissen in der Breite: viele kurze, einzeln bewertete Aufgaben quer durch alle Sachgebiete. Je nach Schwierigkeitsgrad ist eine Aufgabe 1 bis 5 Punkte wert (§ 6 Abs. 15 Muster-Prüfungsordnung). In der Prüfungspraxis begegnen Ihnen dabei vier Formate:

  • Multiple-Choice-Fragen mit vier Antwortmöglichkeiten, von denen die zutreffende anzukreuzen ist.
  • Fragen mit direkter Antwort: Nennen, Erläutern oder Aufzählen in eigenen Worten, etwa zwei Voraussetzungen oder drei Pflichten.
  • Kennzeichnungsaufgaben, bei denen mehrere Aussagen als richtig oder falsch zu markieren sind.
  • Kleine Rechen- und Dispositionsaufgaben, etwa die vorgeschriebene Fahrtunterbrechung einer geplanten Tour zu bestimmen.

Für die Zeiteinteilung gilt: erst die Fragen mit Antwortauswahl, dann die offenen Fragen, und nirgendwo hängen bleiben. Wer eine Aufgabe nicht sofort lösen kann, markiert sie und kehrt am Ende zurück. Sicheres, schnell abrufbares Faktenwissen zählt hier mehr als Transferleistung: Fristen, Beträge, Zuständigkeiten und Rechtsbegriffe.

Teil 2: Fallstudien und Kalkulation

Der zweite Teil beginnt mit einer Ausgangssituation: Ein konkretes Transportunternehmen wird beschrieben, und alle Aufgaben spielen in diesem Betrieb. Die Fragen mit direkter Antwort dürfen hier miteinander verbunden und mit höherer Punktzahl versehen werden (§ 6 Abs. 15 Muster-Prüfungsordnung). Das Herzstück ist eine mehrstufige Fahrzeugkostenrechnung: von den festen Kosten pro Jahr über die beweglichen Kosten je 100 Kilometer zu den Kosten pro Einsatztag, am Ende steht häufig eine Entscheidungsfrage mit Begründung, etwa ob ein Auftrag zum angebotenen Satz angenommen werden sollte.

Um die Kalkulation herum gruppieren sich weitere Fallaufgaben aus dem Alltag des beschriebenen Unternehmens, zum Beispiel eine Haftungsberechnung nach CMR, ein arbeitsrechtlicher Fall zu Kündigung oder Urlaubsanspruch, Pflichtangaben eines Belegs oder eine Verjährungsfrage nach HGB. Durchgerechnete Aufgaben mit Lösungsweg zeigt der Beitrag Fahrzeugkostenrechnung mit Beispielen, die Methodik dahinter der Beitrag zur Selbstkostenkalkulation im Transport. Beginnen Sie diesen Teil mit der Kalkulationsaufgabe, solange die Konzentration am höchsten ist, und planen Sie am Ende eine feste Kontrollphase ein: Einheiten prüfen, Zwischenergebnisse nachrechnen, Übertragungsfehler suchen.

Bestehensregeln und mündliche Prüfung

Bestanden ist die Gesamtprüfung mit mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl, wobei der Punkteanteil in jeder Teilprüfung nicht unter 50 Prozent liegen darf (§ 5 GBZugV, § 12 Abs. 4 Muster-Prüfungsordnung). Aus diesen beiden Schwellen ergeben sich drei Szenarien nach der schriftlichen Prüfung:

Schriftliches ErgebnisFolge
Mindestens 60 % der Gesamtpunktzahl (180 von 300 Punkten), je Teil mindestens 50 %Bestanden, die mündliche Prüfung entfällt (§ 12 Abs. 3)
Unter 60 % der Gesamtpunktzahl, aber je schriftlichem Teil mindestens 50 %Zulassung zur mündlichen Prüfung, dort fällt die Entscheidung (§ 12 Abs. 2)
Unter 50 % in einem der beiden schriftlichen TeileNicht bestanden, die Prüfung darf wiederholt werden (§ 12 Abs. 4 und 6)

Die mündliche Prüfung ist damit keine Kür, sondern die zweite Chance für alle, die schriftlich knapp unter der 60-Prozent-Marke bleiben. Sie dauert höchstens 30 Minuten je Teilnehmer (§ 9 Abs. 1) und erstreckt sich über dieselben Sachgebiete. Ablauf, typische Fragestellungen und Vorbereitung beschreibt der Beitrag zur mündlichen Fachkundeprüfung. Eine bundesweite amtliche Statistik zu Bestehensquoten gibt es nicht; die Ergebnisse schwanken je nach Kammer und Termin. Woran es am häufigsten scheitert, analysiert der Beitrag zur Durchfallquote der Fachkundeprüfung.

Die fünf Sachgebiete mit Gewichtung

Der Orientierungsrahmen der IHKs gliedert den Prüfungsstoff aus Anhang I der VO (EG) 1071/2009 in fünf Sachgebiete. Ihre Gewichtung gilt in beiden schriftlichen Teilen und in der mündlichen Prüfung (§ 7 Abs. 2 und 3 Muster-Prüfungsordnung):

Nr.SachgebietGewicht
1Recht25 %
2Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens35 %
3Technische Normen und technischer Betrieb15 %
4Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung, Umweltschutz15 %
5Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr10 %

Sachgebiet 1: Recht (25 Prozent)

Das breiteste Gebiet: Berufszugang nach GüKG und VO (EG) 1071/2009, Gewerberecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, Bürgerliches Recht, Handelsrecht mit Frachtvertrag und Beförderungsdokumenten sowie Steuerrecht. Typisch sind Fragen nach Fristen, Zuständigkeiten und Rechtsfolgen sowie kleine Fälle zu Kündigung oder Frachtvertrag. Fester Bestandteil sind die Sozialvorschriften für das Fahrpersonal; die Eckwerte erklärt der Beitrag Lenk- und Ruhezeiten lernen.

Sachgebiet 2: Kaufmännische und finanzielle Führung (35 Prozent)

Das schwerste Gewicht und die Quelle der Kalkulationsaufgabe: Kostenrechnung, Kalkulation und Beförderungspreise, Zahlungsverkehr und Finanzierung, Buchführung, Versicherungswesen, Betriebsführung und Marketing. Typisch sind Selbstkosten je Kilometer und je Einsatztag, Angebotspreise mit Begründung, Zahlungsarten und Sicherungsmittel sowie Belegpflichten. Das Fundament legt der Beitrag zu den Grundlagen der Kostenrechnung.

Sachgebiet 3: Technische Normen und Betrieb (15 Prozent)

Zulassung und Untersuchung der Fahrzeuge, Gewichte und Abmessungen, Ladungssicherungsmittel, Beförderung gefährlicher Güter und von Nahrungsmitteln, Telematik sowie Lärm und Luftverschmutzung. Typisch sind Nutzlastberechnungen, Untersuchungsfristen und zulässige Maße. Vertiefung bietet der Beitrag zur Ladungssicherung nach VDI 2700.

Sachgebiet 4: Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung, Umweltschutz (15 Prozent)

Anforderungen an das Fahrpersonal von Fahrerlaubnisklassen bis zur Berufskraftfahrerqualifikation, Verhalten bei Unfällen, Arbeitsschutz und die Ladungssicherung aus Sicht der Verkehrssicherheit. Was hinter der Grundqualifikation steckt, erklärt der Beitrag zur Schlüsselzahl 95.

Sachgebiet 5: Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr (10 Prozent)

Gemeinschaftslizenz und Marktzugang, Kabotage, CMR-Frachtbrief und Haftung, Carnet TIR, Incoterms und Grundzüge der Zollpraxis. Seit dem 21.05.2022 ist im grenzüberschreitenden gewerblichen Verkehr bereits ab einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen eine Gemeinschaftslizenz erforderlich; Einzelheiten erklären die Beiträge zur Beantragung der EU-Lizenz und zu den Kabotage-Regeln.

Der Rechenanteil ehrlich erklärt

Wie viel Rechnen steckt wirklich in der Prüfung? Eine ehrliche Antwort braucht zwei Zahlen. Erstens: Das Sachgebiet Kaufmännische und finanzielle Führung trägt 35 Prozent der Gewichtung, und zwar in allen Prüfungsteilen (§ 7 Abs. 3 Muster-Prüfungsordnung). Zweitens: Rechenaufgaben tauchen auch außerhalb dieses Sachgebiets auf, etwa Nutzlast- und Gewichtsberechnungen in der Technik, Lenkzeit-Disposition im Recht oder Haftungssummen im grenzüberschreitenden Verkehr. Zählt man beides zusammen, verlangen rund 40 Prozent der erreichbaren Punkte Rechnen oder Kalkulieren. Diese Größenordnung ist eine Einordnung aus der Prüfungsstruktur, keine amtliche Vorgabe, aber sie ist die wichtigste Planungsgröße der gesamten Vorbereitung.

Das Herzstück ist die mehrstufige Fahrzeugkostenrechnung in Teil 2: feste Kosten pro Jahr, bewegliche Kosten je 100 Kilometer, Kosten pro Einsatztag und die abschließende Entscheidung über einen Auftrag. Wer diesen Rechenweg sicher beherrscht, holt in einem einzigen Block viele verbundene Punkte; wer ihn verfehlt, gerät in Teil 2 schnell unter die 50-Prozent-Schwelle, die auch bei guter Gesamtleistung zum Nichtbestehen führt. Jeder Fehlversuch kostet erneut Prüfungsgebühr und Wartezeit; die Beträge schlüsselt der Beitrag zu den Kosten der Fachkundeprüfung auf. Trainieren lässt sich der Rechenweg mit den durchgerechneten Beispielen zur Fahrzeugkostenrechnung.

Vorbereitungswege und Zeitbedarf

Ein Vorbereitungslehrgang ist keine Zulassungsvoraussetzung: §§ 4 und 5 GBZugV knüpfen die Prüfung allein an die Kenntnisse, nicht an den Weg dorthin, und die Kammern veröffentlichen mit dem Orientierungsrahmen selbst einen Themenkatalog für die eigenständige Vorbereitung. Welcher Weg passt, hängt von Lerntyp, Zeitbudget und Vorwissen ab:

  • Präsenz- oder Kompaktlehrgang: feste Termine und ein vorgegebenes Tempo. Sinnvoll für alle, die äußere Struktur brauchen und die Anfahrt- und Terminbindung nicht scheuen.
  • Selbststudium mit Fachliteratur: maximale Freiheit bei Zeit und Ort, verlangt aber Disziplin und eine verlässliche Übungsquelle für den Rechenteil.
  • Digitales Selbstlernen: strukturierte Inhalte und Übungsaufgaben im eigenen Tempo. FRACHTKUNDE ist bewusst ein reines Selbstlernmedium ohne Unterricht und ohne individuelle Betreuung; die Prüfungssimulationen folgen der amtlichen Struktur mit zwei Teilen, 120 Punkten in Teil 1, 105 Punkten in Teil 2 und der Sachgebietsgewichtung 25/35/15/15/10.

Wie lange die Vorbereitung dauert, lässt sich seriös nur als Spanne angeben; eine amtlich belegte Durchschnittsdauer existiert nicht. Realistisch sind wenige Wochen bis mehrere Monate, und wo Sie in dieser Spanne liegen, bestimmen vor allem vier Faktoren:

  1. Kaufmännisches Vorwissen: Wer Kostenrechnung aus Ausbildung oder Beruf kennt, spart im gewichtigsten Sachgebiet die meiste Zeit.
  2. Branchenerfahrung: Fahrpersonal und Disponenten kennen Lenk- und Ruhezeiten, Ladungssicherung und Dokumente bereits aus der Praxis.
  3. Verfügbare Lernzeit pro Woche: Wenige, dafür regelmäßige Stunden schlagen seltene Marathonsitzungen.
  4. Rechenroutine: Der Umgang mit Dreisatz, Prozentrechnung und strukturierten Rechenwegen entscheidet, wie schnell die Kalkulation sitzt.

Beispiel: ein Lernplan über acht Wochen

Der folgende Plan ist ein Beispiel und Strukturvorschlag, kein Pflichtprogramm. Er nimmt acht Wochen an und setzt regelmäßige Lernzeit über die Woche voraus; wer weniger Zeit hat, streckt die Blöcke, wer Vorwissen mitbringt, kürzt vorn. Die Reihenfolge folgt der Gewichtung: Das Rechnen kommt zuerst, weil es die meisten Punkte trägt und am meisten Übung braucht.

WocheSchwerpunkt
1Standort bestimmen und Rahmen klären: den kostenlosen Bestehens-Check als Einstieg nutzen, den Orientierungsrahmen überfliegen, Prüfungstermin und Anmeldefrist bei der eigenen Kammer erfragen.
2Kostenrechnung: fixe und bewegliche Kosten, Abschreibung, Kosten je Kilometer und je Einsatztag.
3Kalkulation vertiefen: die komplette Fahrzeugkostenrechnung bis zur Entscheidungsfrage, jeden Tag eine Rechenaufgabe.
4Recht, erster Block: Berufszugang, Erlaubnis und Lizenz, Lenk- und Ruhezeiten mit Merkhilfen.
5Recht, zweiter Block: Arbeits- und Sozialrecht, Frachtvertrag nach HGB, Steuern; erste Simulation von Teil 1 unter Zeitvorgabe.
6Technik und Straßenverkehrssicherheit: Gewichte und Nutzlast, Ladungssicherung, Unfallverhütung und Fahrpersonalrecht.
7Grenzüberschreitender Verkehr; erste vollständige Generalprobe beider schriftlicher Teile mit je 120 Minuten, Lücken notieren.
8Wiederholen nach Schwächen: schwächste Sachgebiete zuerst, zweite Generalprobe, Rechenwege laut erklären als Probe für die mündliche Prüfung.

Warum die Kostenrechnung an den Anfang gehört und wie Simulationen die Vorbereitung laufend steuern, vertieft der Beitrag Fachkundeprüfung vorbereiten: ein realistischer Lernplan.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich mich zur Fachkundeprüfung anmelden?

Die Anmeldefrist legt jede Industrie- und Handelskammer selbst fest und veröffentlicht sie zusammen mit ihren Prüfungsterminen. Die IHK muss mindestens vierteljährlich einen Prüfungstermin festsetzen (§ 6 GBZugV). Melden Sie sich möglichst mehrere Wochen vor dem Wunschtermin an, denn beliebte Termine sind früh ausgebucht.

Muss ich einen Vorbereitungslehrgang besuchen?

Nein. Weder § 4 noch § 5 GBZugV verlangen einen Lehrgangsnachweis; die Zulassung zur Prüfung setzt keinen Kurs voraus. Die Kammern veröffentlichen mit dem Orientierungsrahmen selbst einen Themenkatalog, mit dem Sie sich eigenständig vorbereiten können.

Welche Hilfsmittel sind in der Prüfung erlaubt?

Zugelassen sind ausschließlich netzunabhängige, nicht kommunikationsfähige Taschenrechner (§ 6 Abs. 11 der DIHK-Muster-Prüfungsordnung). Die Prüfungssprache ist Deutsch.

Wann entfällt die mündliche Prüfung?

Die mündliche Prüfung entfällt, wenn Sie in den beiden schriftlichen Teilen zusammen bereits mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht haben (§ 12 Abs. 3 der DIHK-Muster-Prüfungsordnung). Das sind 180 von 300 Punkten.

Was passiert, wenn ich in einem schriftlichen Teil unter 50 Prozent bleibe?

Dann ist die Prüfung nicht bestanden, auch wenn die Gesamtpunktzahl rechnerisch reichen würde: Bestehen setzt mindestens 60 Prozent der Gesamtpunkte und mindestens 50 Prozent in jeder Teilprüfung voraus (§ 5 GBZugV, § 12 Abs. 4 der Muster-Prüfungsordnung). Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer in beiden schriftlichen Teilen mindestens 50 Prozent erreicht hat.

Kann ich die Fachkundeprüfung wiederholen?

Ja, die Prüfung darf wiederholt werden (§ 12 Abs. 6 der DIHK-Muster-Prüfungsordnung). Für jeden neuen Versuch fallen Anmeldung und Prüfungsgebühr erneut an.

Wie hoch ist die Durchfallquote?

Eine bundesweite amtliche Statistik gibt es nicht; die Ergebnisse unterscheiden sich je nach Kammer und Prüfungstermin. Die häufigste Stolperstelle ist die Kalkulationsaufgabe in Teil 2, weil sie viele Punkte bündelt und sichere Rechenroutine verlangt.

Wie lange dauert die gesamte Prüfung?

Die beiden schriftlichen Teile dauern je 120 Minuten (§ 8 Abs. 2 der DIHK-Muster-Prüfungsordnung). Die mündliche Prüfung soll 30 Minuten je Teilnehmer nicht überschreiten (§ 9 Abs. 1) und entfällt, wenn schriftlich bereits 60 Prozent der Gesamtpunktzahl erreicht sind.

Quellen dieser Seite

  • § 4 und § 5 GBZugV (Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr), Normtext auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 05.07.2026.
  • Verordnung (EG) Nr. 1071/2009, Artikel 3, 7 und 8 sowie Anhang I, konsolidierte Fassung auf EUR-Lex.
  • DIHK-Muster-Prüfungsordnung für Fachkundeprüfungen für den Straßenpersonen- und Güterkraftverkehr, Stand September 2017, §§ 6 bis 12, PDF auf dihk.de.
  • Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für den Güterkraftverkehr, Stand 01/2022, als PDF über die Websites der IHKs verbreitet, zum Beispiel bei der IHK Arnsberg.

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