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EU-Lizenz beantragen: Voraussetzungen und Ablauf für den Güterkraftverkehr

Wer Güter gewerblich über die Grenze transportiert, braucht die Gemeinschaftslizenz, im Alltag meist EU-Lizenz genannt. Seit dem 21. Mai 2022 gilt die Lizenzpflicht im grenzüberschreitenden Verkehr bereits für Fahrzeuge mit mehr als 2,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (VO (EU) 2020/1055). Dieser Beitrag erklärt, wann Sie die Lizenz benötigen, welche vier Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie der Antrag bei der Verkehrsbehörde abläuft.

Wann die Gemeinschaftslizenz erforderlich ist

Die Gemeinschaftslizenz berechtigt zum gewerblichen Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (VO (EG) 1072/2009). Sie ist immer dann Pflicht, wenn Sie Ladung gegen Entgelt über eine Binnengrenze der Union befördern, etwa von Deutschland nach Frankreich oder Polen.

Entscheidend ist die Gewichtsgrenze. Seit dem 21. Mai 2022 erfasst die Lizenzpflicht im grenzüberschreitenden Verkehr auch Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen (VO (EU) 2020/1055). Damit fallen viele Transporter unter die Regelung, die vorher ohne Lizenz fahren durften. Kurierdienste mit Fahrzeugen knapp über dieser Grenze sind genauso betroffen wie klassische Speditionen mit schweren Lastzügen.

Abgrenzung zur nationalen Erlaubnis

Im reinen Inlandsverkehr gilt eine andere Schwelle. Die Erlaubnispflicht nach § 3 GüKG greift erst bei Fahrzeugen, die einschließlich Anhänger mehr als 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse haben. Ein Unternehmen, das ausschließlich innerhalb Deutschlands mit einem Transporter unter dieser Grenze fährt, benötigt daher weder Erlaubnis noch Lizenz. Sobald dieselbe Fahrt über die Grenze führt, ist die Gemeinschaftslizenz ab mehr als 2,5 Tonnen Pflicht.

Die Gemeinschaftslizenz schließt die innerstaatliche Beförderung ein. Wer sie besitzt, darf auch innerdeutsch fahren. Viele Gründer beantragen deshalb direkt die Lizenz statt der nationalen Erlaubnis, zumal die Voraussetzungen für beide identisch sind.

MerkmalNationale ErlaubnisGemeinschaftslizenz
GeltungsbereichVerkehr innerhalb DeutschlandsGrenzüberschreitender Verkehr in der EU, Inland eingeschlossen
GewichtsgrenzeMehr als 3,5 TonnenMehr als 2,5 Tonnen (seit 21.05.2022)
Rechtsgrundlage§ 3 GüKGVO (EG) 1072/2009

Die vier Voraussetzungen und ihre Nachweise

Für Erlaubnis und Lizenz gelten dieselben vier Berufszugangsvoraussetzungen (Art. 3 VO (EG) 1071/2009). Jede einzelne müssen Sie mit Dokumenten belegen.

  • Niederlassung: Ihr Unternehmen braucht eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in Deutschland, also Geschäftsräume, in denen die zentralen Unternehmensunterlagen vorliegen. Nachweis: Gewerbeanmeldung, gegebenenfalls Handelsregisterauszug und Mietvertrag.
  • Zuverlässigkeit: Weder das Unternehmen noch der Verkehrsleiter dürfen einschlägige schwere Verstöße begangen haben. Nachweis: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit: Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen Sie Eigenkapital und Reserven von 9000 Euro für das erste und 5000 Euro für jedes weitere Fahrzeug nachweisen. Nachweis: geprüfter Jahresabschluss oder eine Eigenkapitalbescheinigung, meist vom Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ausgestellt.
  • Fachliche Eignung: Eine Person im Unternehmen muss die Fachkundeprüfung bei der IHK bestanden haben (GBZugV).

Fachliche Eignung: die Fachkundeprüfung als Schlüssel

Die fachliche Eignung wird durch den Verkehrsleiter erfüllt. Das kann der Inhaber selbst sein oder eine angestellte beziehungsweise vertraglich bestellte Person. Welche Aufgaben und welche Verantwortung damit verbunden sind, beschreibt der Beitrag Verkehrsleiter werden.

Den Nachweis erbringt in der Regel die Fachkundeprüfung der IHK. Sie besteht aus zwei schriftlichen Teilen mit jeweils 120 Minuten, hinzu kommt gegebenenfalls eine mündliche Ergänzungsprüfung. Zum Bestehen sind 60 Prozent der Gesamtpunktzahl erforderlich. Die Kalkulationsaufgabe trägt rund 40 Prozent der Bewertung, weshalb die Fahrzeugkostenrechnung in der Vorbereitung ganz oben stehen sollte. Details zu Aufbau und Themen finden Sie im Beitrag zum Prüfungsaufbau der Fachkundeprüfung, den organisatorischen Weg beschreibt der Ratgeber zur Anmeldung zur IHK-Prüfung.

Der Antrag Schritt für Schritt

Zuständig ist die Verkehrsbehörde am Sitz Ihres Unternehmens, je nach Bundesland das Landratsamt, die Stadtverwaltung oder die Bezirksregierung. Der Ablauf folgt einem festen Muster.

  1. Zuständige Behörde ermitteln und Antragsformular anfordern.
  2. Nachweise zusammenstellen: Fachkundezeugnis, Eigenkapitalbescheinigung, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug und Unterlagen zur Niederlassung.
  3. Antrag einreichen und Verwaltungsgebühr entrichten. Die Höhe legt die jeweilige Behörde fest.
  4. Prüfung durch die Behörde, gegebenenfalls Nachforderung einzelner Unterlagen.
  5. Aushändigung der Lizenz mit beglaubigten Kopien für die Fahrzeuge.

Planen Sie die Prüfung frühzeitig ein. Ohne Fachkundezeugnis ist der Antrag unvollständig, und die Prüfungstermine der Kammern sind nicht beliebig verfügbar. Auch die Ausgaben sollten Sie im Blick behalten: Allein die Prüfungsgebühr der IHK liegt regional unterschiedlich häufig zwischen 160 und 315 Euro. Eine Übersicht aller Posten bietet der Beitrag zu den Kosten der Fachkundeprüfung.

Beglaubigte Kopien und Gültigkeit

Das Original der Gemeinschaftslizenz verbleibt im Unternehmen. Für jedes eingesetzte Fahrzeug stellt die Behörde eine beglaubigte Kopie aus, die der Fahrer mitführen muss (Art. 4 VO (EG) 1072/2009). Die Zahl der Kopien hängt an der nachgewiesenen finanziellen Leistungsfähigkeit: Je mehr Fahrzeuge, desto höher das erforderliche Eigenkapital.

Die Lizenz wird für bis zu zehn Jahre ausgestellt und kann anschließend verlängert werden (Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 1072/2009). Die Voraussetzungen müssen während der gesamten Laufzeit erfüllt bleiben. Fällt etwa die finanzielle Leistungsfähigkeit weg oder verliert der Verkehrsleiter die Zuverlässigkeit, kann die Behörde die Lizenz widerrufen.

Der schnellste Weg zur Prüfungsreife

Der Antrag auf die Gemeinschaftslizenz scheitert in der Praxis selten an Formularen, sondern an der fachlichen Eignung. Wer die Fachkundeprüfung strukturiert vorbereitet, hat den schwierigsten Baustein bereits gelöst. Prüfen Sie zuerst, wo Sie stehen, und wählen Sie dann den passenden Weg zur Vorbereitung.

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