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Verkehrsleiter werden: Voraussetzungen, Aufgaben und der Weg zur fachlichen Eignung

Jedes Unternehmen, das gewerblichen Güterkraftverkehr betreibt, muss eine natürliche Person benennen, die die Verkehrstätigkeit tatsächlich und dauerhaft leitet: den Verkehrsleiter (Art. 4 VO (EG) 1071/2009). Ohne diese Person gibt es weder eine Erlaubnis noch eine Gemeinschaftslizenz. Dieser Beitrag erklärt, welche Verantwortung die Funktion mit sich bringt, welche Voraussetzungen die EU-Berufszugangsverordnung an das Unternehmen stellt und wie Sie die fachliche Eignung über die IHK-Fachkundeprüfung nachweisen.

Die Rolle: tatsächliche und dauerhafte Leitung

Der Verkehrsleiter ist keine Formalie im Antragsverfahren, sondern die Person, die nach Art. 4 Abs. 1 VO (EG) 1071/2009 die Verkehrstätigkeiten des Unternehmens tatsächlich und dauerhaft leitet. Die Verordnung zählt dazu insbesondere folgende Aufgaben:

  • das Instandhaltungsmanagement der Fahrzeuge,
  • die Prüfung der Beförderungsverträge und Beförderungsdokumente,
  • die grundlegende Rechnungsführung,
  • die Zuweisung der Ladung und der Fahrdienste an die Fahrer,
  • die Prüfung der Sicherheitsverfahren.

Der Verkehrsleiter muss in einer echten Beziehung zum Unternehmen stehen, etwa als Angestellter, Direktor, Eigentümer oder Anteilseigner, oder das Unternehmen selbst führen. Zuverlässigkeit und fachliche Eignung muss er persönlich erfüllen. Verstöße im Betrieb, etwa gegen die Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) 561/2006, fallen deshalb unmittelbar auf ihn zurück. Im Ernstfall kann die Behörde den Verkehrsleiter für ungeeignet erklären (Art. 14 VO (EG) 1071/2009).

Vier Voraussetzungen für den Berufszugang

Wer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse betreiben will, braucht eine Erlaubnis (Paragraf 3 GüKG). Sie setzt voraus, dass das Unternehmen die vier Anforderungen aus Art. 3 VO (EG) 1071/2009 erfüllt:

  1. eine tatsächliche und feste Niederlassung in einem Mitgliedstaat,
  2. Zuverlässigkeit,
  3. angemessene finanzielle Leistungsfähigkeit,
  4. fachliche Eignung.

Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist konkret beziffert: 9000 Euro für das erste Fahrzeug und 5000 Euro für jedes weitere Fahrzeug über 3,5 Tonnen. In Deutschland konkretisiert die Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) diese Vorgaben. Die fachliche Eignung weisen die meisten Bewerber durch die Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer nach; sie ist der Regelweg, wenn keine anerkannte gleichwertige Qualifikation vorliegt.

Der Regelweg zur fachlichen Eignung: die IHK-Fachkundeprüfung

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen mit jeweils 120 Minuten Bearbeitungszeit. Bestanden hat, wer insgesamt 60 Prozent der Gesamtpunktzahl erreicht; unter bestimmten Voraussetzungen ist zusätzlich eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich. Besonderes Gewicht hat die Kalkulationsaufgabe: Sie trägt rund 40 Prozent der Bewertung und entscheidet damit in vielen Fällen über Bestehen oder Nichtbestehen. Den vollständigen Ablauf beschreibt unser Beitrag zum Aufbau der Fachkundeprüfung.

Die Prüfungsgebühr legt jede Kammer selbst fest. Sie ist regional unterschiedlich und liegt häufig im Bereich von 160 bis 315 Euro. Welche weiteren Posten hinzukommen, zeigt der Ratgeber zu den Kosten der Fachkundeprüfung. Zur Durchfallquote gibt es keine einheitliche veröffentlichte Statistik; die Quoten schwanken je nach Kammer und Prüfungstermin erheblich. Eine Einordnung liefert unsere Analyse zur Durchfallquote der Fachkundeprüfung.

Inhaltlich prüft die Kammer die Sachgebiete aus Anhang I der VO (EG) 1071/2009, darunter Recht, kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Unternehmens, Marktzugang, technische Normen und Straßenverkehrssicherheit. Ein Schwerpunkt sind die Sozialvorschriften: 9 Stunden tägliche Lenkzeit, zweimal pro Woche verlängerbar auf 10 Stunden, 45 Minuten Fahrtunterbrechung nach spätestens 4,5 Stunden, teilbar in 15 plus 30 Minuten, dazu 56 Stunden Wochenlenkzeit und 90 Stunden in der Doppelwoche (Art. 6 und 7 VO (EG) 561/2006). Wie Sie diese Regeln dauerhaft sicher abrufen, erklärt der Beitrag zum Thema Lenk- und Ruhezeiten lernen.

Wer die Prüfung braucht

Die Fachkundeprüfung braucht jeder, der als Verkehrsleiter benannt werden soll und keinen anderen anerkannten Nachweis besitzt. In der Praxis betrifft das vor allem drei Gruppen:

  • Gründer, die ein eigenes Transportunternehmen mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen aufbauen und die Funktion selbst übernehmen wollen.
  • Unternehmer im grenzüberschreitenden Verkehr mit leichten Nutzfahrzeugen: Seit dem 21.05.2022 ist die Gemeinschaftslizenz bereits für Fahrzeuge über 2,5 Tonnen vorgeschrieben. Den Antragsweg beschreibt der Ratgeber zum Thema EU-Lizenz beantragen.
  • Angestellte, die in einem bestehenden Unternehmen zum Verkehrsleiter aufsteigen sollen.

Als externer Verkehrsleiter arbeiten

Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 1071/2009 erlaubt es, eine externe Person vertraglich mit der Verkehrsleitung zu beauftragen. Der Vertrag muss die Aufgaben konkret benennen, und es gelten feste Obergrenzen: Ein externer Verkehrsleiter darf die Verkehrstätigkeiten von höchstens vier Unternehmen leiten, deren Fahrzeugflotten zusammen nicht mehr als 50 Fahrzeuge umfassen dürfen.

Für Inhaber der fachlichen Eignung eröffnet das ein eigenes Tätigkeitsfeld, denn gerade kleine Betriebe suchen qualifizierte externe Verkehrsleiter. Die Verantwortung ist dieselbe wie im Angestelltenverhältnis: Wer die Leitung nur auf dem Papier ausübt, erfüllt die Anforderung der tatsächlichen und dauerhaften Leitung nicht und gefährdet die Erlaubnis der beauftragenden Unternehmen.

Nächste Schritte auf dem Weg zum Verkehrsleiter

Der Weg zur eigenen Benennung lässt sich in drei Etappen gliedern:

  1. Anmeldung: Klären Sie Termin, Gebühr und Fristen bei Ihrer Kammer. Was dabei zu beachten ist, fasst der Beitrag zur Anmeldung zur IHK-Prüfung zusammen.
  2. Vorbereitung: Planen Sie die Lernphase vom Prüfungstermin aus rückwärts und geben Sie der Kalkulation den größten Anteil, denn sie bestimmt rund 40 Prozent der Bewertung. Durchgerechnete Beispiele zur Fahrzeugkostenrechnung sind dafür der wirksamste Einstieg.
  3. Antrag: Stellen Sie nach bestandener Prüfung den Erlaubnisantrag bei der zuständigen Behörde und weisen Sie Niederlassung, Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit nach.

Der schnellste Weg zur Prüfungsreife

Ob Gründung, Aufstieg im Betrieb oder Tätigkeit als externer Verkehrsleiter: Die Fachkundeprüfung ist die zentrale Hürde, und sie ist mit der richtigen Vorbereitung planbar. Unser Bestehens-Check zeigt Ihnen in wenigen Minuten, wo Sie stehen und welche Sachgebiete Sie zuerst angehen sollten. Anschließend wählen Sie das Paket, das zu Ihrem Zeitbudget passt.

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