Ladungssicherung: Grundlagen nach VDI 2700 für die Fachkundeprüfung
Die Ladungssicherung gehört zu den Themen, die in der Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr regelmäßig sowohl im Wissensteil als auch in der Praxis abgefragt werden. Sie verbindet rechtliche Pflichten mit physikalischen Grundlagen und mit der Frage, wer im Schadensfall haftet. Wer die wenigen tragenden Prinzipien sauber beherrscht, beantwortet einen Großteil der Aufgaben sicher. Dieser Beitrag erklärt die rechtlichen Grundlagen, die beiden Sicherungsarten Form- und Kraftschluss, die Bedeutung des Reibbeiwerts sowie die Verantwortung von Verlader, Fahrer und Halter.
Die rechtliche Grundlage
Der zentrale Satz steht in § 22 Abs. 1 StVO: Die Ladung ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder einer plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Maßgeblich ist dabei der Stand der Technik. Diesen Stand der Technik konkretisiert die VDI 2700, die zusammen mit ihren Blättern als anerkannte Regel der Technik gilt. Ergänzend verlangt § 23 StVO vom Fahrzeugführer, sich vor Fahrtantritt vom verkehrssicheren Zustand einschließlich der Ladung zu überzeugen.
Auf Unternehmensebene greift zusätzlich § 31 Abs. 2 StVZO: Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn die Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert ist. Verstöße werden über den Bußgeldkatalog geahndet und können bei grober Fahrlässigkeit auch strafrechtlich relevant werden. Für die Prüfung ist die Kette aus § 22 StVO, § 23 StVO und § 31 StVZO der Kern, an dem sich die spätere Verantwortungsfrage festmacht.
Die wirkenden Kräfte
Ladungssicherung ist angewandte Physik. Im Fahrbetrieb wirken Massenkräfte auf die Ladung, deren Größe sich aus dem Gewicht und der auftretenden Beschleunigung ergibt. Die VDI 2700 setzt für die Auslegung übliche Beschleunigungsbeiwerte an, die man kennen sollte:
- nach vorn das 0,8-fache der Gewichtskraft, also bei einer Vollbremsung die größte Belastung
- nach hinten das 0,5-fache der Gewichtskraft
- zur Seite jeweils das 0,5-fache der Gewichtskraft
Eine Ladung von 1.000 Kilogramm muss also nach vorn gegen eine Kraft von rund 8.000 Newton gehalten werden, das entspricht etwa 800 Kilogramm Haltekraft. Diese Werte machen deutlich, warum reines Festklemmen mit einem einzelnen Spanngurt selten ausreicht und warum die Sicherung in Fahrtrichtung am stärksten ausgelegt sein muss.
Form- und Kraftschluss
Die VDI 2700 unterscheidet zwei grundsätzliche Sicherungsarten, die sich auch kombinieren lassen.
Formschlüssige Sicherung
Beim Formschluss wird die Ladung lückenlos an feste Begrenzungen angelegt, etwa an die Stirnwand, die Bordwände oder an andere Ladung. Die Kraft wird direkt in die Fahrzeugstruktur eingeleitet, ohne dass Reibung benötigt wird. Wo Lücken unvermeidbar sind, schließt man sie mit Sperrbalken, Staupolstern oder Zwischenwänden. Formschluss gilt als die sicherste Methode, weil sie nicht von der Vorspannung eines Gurtes abhängt, die sich während der Fahrt verringern kann.
Kraftschlüssige Sicherung
Beim Kraftschluss erhöht man die Reibung zwischen Ladung und Ladefläche, indem die Ladung mit Zurrmitteln auf die Fläche gepresst wird. Das klassische Verfahren ist das Niederzurren. Hier hält nicht der Gurt selbst die Ladung, sondern die durch die Vorspannung verstärkte Reibung. Deshalb hängt die Wirksamkeit unmittelbar vom Reibbeiwert ab.
Der Reibbeiwert als Stellschraube
Der Gleitreibbeiwert (Formelzeichen Mü) beschreibt, wie gut Ladung und Ladefläche aneinander haften. Je höher der Wert, desto weniger zusätzliche Sicherung ist nötig. Die VDI 2700 Blatt 2 nennt Anhaltswerte für gängige Materialpaarungen:
| Materialpaarung | Gleitreibbeiwert (Anhalt) |
|---|---|
| Holz auf Holz | 0,2 bis 0,5 |
| Metall auf Holz | 0,2 bis 0,5 |
| Metall auf Metall | 0,1 bis 0,25 |
| Antirutschmatte (rutschhemmendes Material) | 0,6 |
Eine Antirutschmatte hebt den Beiwert in vielen Fällen auf etwa 0,6 und kann die rechnerisch erforderliche Zahl der Zurrgurte erheblich reduzieren. Sie ist deshalb das wirksamste und kostengünstigste Hilfsmittel beim Niederzurren. Wer in der Prüfung eine Kalkulation zur Zurrkraft erhält, sollte den angegebenen Reibbeiwert genau übernehmen, denn er bestimmt das Ergebnis maßgeblich.
Niederzurren und Direktzurren
Beim Niederzurren wird der Gurt über die Ladung geführt und beidseitig gespannt. Die Vorspannkraft (kurz STF, standard tension force) erhöht die Anpresskraft und damit die nutzbare Reibung. Wichtig ist die Erkenntnis, dass die zulässige Zurrkraft eines Gurtes (LC, lashing capacity) hier nicht direkt die Ladung hält, sondern nur über den Umweg der Reibung wirkt. Auf glatten Ladeflächen oder bei niedrigem Reibbeiwert ist deshalb eine sehr hohe Zahl an Gurten nötig.
Beim Direktzurren wird die Ladung über Zurrpunkte direkt mit der Ladefläche verbunden, etwa durch Diagonalzurren, Schrägzurren oder Umreifung. Hier nimmt der Gurt die Massenkraft unmittelbar auf, die Reibung spielt eine geringere Rolle. Direktzurren ist bei schweren, kompakten Gütern und bei Ladung mit geeigneten Anschlagpunkten oft die bessere Wahl. Auf jedem Zurrmittel muss ein Etikett die zulässige Zurrkraft und die Vorspannkraft ausweisen; beschädigte oder unleserliche Gurte sind auszusondern.
Wer haftet: Verlader, Fahrer und Halter
Die Verantwortung verteilt sich auf mehrere Beteiligte, und genau das wird in der Prüfung gern abgefragt.
- Der Verlader ist für die beförderungssichere Verladung verantwortlich, also dafür, dass die Ladung so verstaut ist, dass sie den Beanspruchungen des Transports standhält. Diese Verantwortung leitet sich auch aus § 412 HGB ab, der das Be- und Entladen grundsätzlich dem Absender zuordnet.
- Der Fahrer ist für die betriebssichere Verladung verantwortlich und muss sich nach § 23 StVO vor Fahrtantritt von der ordnungsgemäßen Sicherung überzeugen. Erkennbare Mängel darf er nicht ignorieren.
- Der Halter darf nach § 31 Abs. 2 StVZO die Fahrt nicht zulassen, wenn die Sicherung nicht vorschriftsmäßig ist. Er trägt die Organisationsverantwortung, etwa für geeignete Fahrzeuge, Hilfsmittel und Schulung des Personals.
In der Praxis kann ein Schaden also mehrere Beteiligte gleichzeitig treffen. Wer als künftiger Verkehrsleiter ein Unternehmen führt, muss die Organisationspflichten kennen, denn er stellt Fahrzeuge, Zurrmittel und Anweisungen bereit, die eine ordnungsgemäße Sicherung erst möglich machen.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
| Thema | Merksatz |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 22 und § 23 StVO, § 31 StVZO, VDI 2700 |
| Kraft nach vorn | 0,8-fache Gewichtskraft bei Vollbremsung |
| Formschluss | lückenlos anlegen, keine Reibung nötig |
| Kraftschluss | Niederzurren, wirkt über Reibung |
| Reibbeiwert erhöhen | Antirutschmatte auf etwa 0,6 |
Weiterlernen und Stand prüfen
Ladungssicherung ist eng mit anderen Prüfungsthemen verzahnt. Wie die beiden schriftlichen Teile aufgebaut sind und welche Sachgebiete dort zusammenkommen, lesen Sie im Beitrag zum Prüfungsaufbau der Fachkundeprüfung. Die Rolle des Verkehrsleiters mit seiner Organisationsverantwortung beschreibt der Beitrag Verkehrsleiter werden. Wie Sie Zahlenwerte wie Beschleunigungs- und Reibbeiwerte dauerhaft verankern, zeigt sinngemäß auch der Beitrag Lenk- und Ruhezeiten lernen.
Eine IHK-orientierte Vorbereitung lebt davon, dass Sie Ihren Wissensstand ehrlich messen, bevor Sie weiterlernen. Prüfen Sie deshalb mit wenigen Fragen, wo Sie bei der Ladungssicherung und den übrigen Sachgebieten heute stehen.
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