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Lkw-Maut in Deutschland berechnen: Mautsätze, Pflicht und Kalkulation

Die Lkw-Maut ist für die meisten Güterkraftverkehrsunternehmen der zweitgrößte variable Kostenblock nach dem Kraftstoff. In der Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr taucht sie an zwei Stellen auf: als Wissensfrage zur Mautpflicht und als Rechengröße in der Angebotskalkulation. Wer die Maut sicher in die Kostenrechnung einbaut, verliert in der Fall- und Kalkulationsaufgabe keine Punkte und kalkuliert im Betrieb keine Aufträge ins Minus. Dieser Beitrag erklärt, wer mautpflichtig ist, wie sich die Mautsätze zusammensetzen und wie Sie die Maut korrekt in einen Angebotspreis überführen.

Wer ist mautpflichtig?

Rechtsgrundlage der Lkw-Maut ist das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG). Mautpflichtig ist die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen aufweisen (§ 1 BFStrMG). Maßgeblich ist die technisch zulässige Gesamtmasse, nicht das tatsächliche Ladungsgewicht. Ein Sattelzug bleibt also auch leer mautpflichtig.

Seit dem 1. Juli 2024 wurde die Mautpflicht auf Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen ausgeweitet. Für reine Handwerksfahrten gilt eine Ausnahme: Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen, mit denen Handwerksbetriebe eigenes Material, eigene Ausrüstung oder selbst hergestellte Güter befördern, sind von der Maut befreit. Daneben nennt das Gesetz weitere Ausnahmen, etwa für Fahrzeuge der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder der Bundeswehr (§ 1 Abs. 2 BFStrMG). Für die Prüfung gilt: Die Grenze von 7,5 Tonnen ist der historische Bezugswert, die aktuelle Schwelle liegt bei über 3,5 Tonnen.

Die Mautpflicht ist von der Erlaubnispflicht des Güterkraftverkehrsgesetzes zu trennen. Die gewerbliche Beförderung von Gütern setzt eine Erlaubnis nach § 3 GüKG oder im grenzüberschreitenden Verkehr die Gemeinschaftslizenz nach VO (EG) 1072/2009 voraus. Wie diese Lizenz beantragt wird, lesen Sie im Beitrag zur EU-Lizenz für den Güterkraftverkehr.

Wie sich der Mautsatz zusammensetzt

Die Maut wird nicht pauschal erhoben, sondern setzt sich seit dem 1. Dezember 2023 aus mehreren Teilsätzen zusammen, die das Gesetz in seiner Anlage ausweist. Der Mautsatz je Kilometer ergibt sich aus der Summe folgender Komponenten:

  • Teilsatz für die Infrastrukturkosten, gestaffelt nach der Achszahl und dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs.
  • Teilsatz für die Luftverschmutzungskosten, gestaffelt nach der Schadstoffklasse (Euro-Emissionsklasse).
  • Teilsatz für die Lärmbelastungskosten als gleichbleibender Betrag je Kilometer.
  • Teilsatz für die CO2-Emissionen, seit dem 1. Dezember 2023 eingeführt und nach CO2-Emissionsklassen gestaffelt.

Daraus folgt das Grundprinzip jeder Mautberechnung: Je mehr Achsen, je höher das Gewicht, je schlechter die Schadstoffklasse und je höher der CO2-Ausstoß, desto höher der Mautsatz je Kilometer. Moderne Fahrzeuge mit hoher Euro-Klasse und niedriger CO2-Klasse werden günstiger eingestuft. Emissionsfreie Fahrzeuge sind bis Ende 2025 von der Maut befreit und danach stark ermäßigt; das ist der wirtschaftliche Hebel, mit dem der Gesetzgeber die Flottenmodernisierung steuert.

Die Maut Schritt für Schritt berechnen

Die Grundformel ist einfach und in der Prüfung sicher zu beherrschen:

Mautbetrag = mautpflichtige Strecke in Kilometern multipliziert mit dem Mautsatz je Kilometer.

Der Mautsatz je Kilometer wiederum ist die Summe der vier oben genannten Teilsätze. In der Praxis übernimmt das Mauterfassungsgerät (On-Board-Unit) oder die manuelle Einbuchung diese Rechnung automatisch, weil Achszahl, Gewichtsklasse, Schadstoffklasse und CO2-Klasse im System hinterlegt sind. Für die Kalkulation rechnen Sie umgekehrt: Sie ermitteln den durchschnittlichen Mautsatz Ihres Fahrzeugs und multiplizieren ihn mit den gefahrenen mautpflichtigen Kilometern.

Ein durchgerechnetes Beispiel: Ein vierachsiger Sattelzug über 18 Tonnen legt auf einer mautpflichtigen Strecke 600 Kilometer zurück. Der für sein Profil maßgebliche Gesamtmautsatz betrage 0,348 Euro je Kilometer (Summe aus Infrastruktur, Luft, Lärm und CO2). Dann ergibt sich:

600 Kilometer multipliziert mit 0,348 Euro = 208,80 Euro Maut.

Wichtig für die Prüfung: Der konkrete Eurowert je Kilometer wird vorgegeben oder ist der amtlichen Mauttabelle zu entnehmen; auswendig lernen müssen Sie ihn nicht. Beherrschen müssen Sie die Logik der Zusammensetzung und die Multiplikation mit der Strecke. Genau dieser Rechenweg fließt anschließend in die Kostenrechnung ein.

Mautsatz-Profil nach Fahrzeugmerkmalen

MerkmalWirkung auf den Mautsatz
Mehr Achsen, höheres Gesamtgewichthöherer Infrastruktur-Teilsatz
Schlechtere Euro-Schadstoffklassehöherer Luftverschmutzungs-Teilsatz
Höherer CO2-Ausstoßhöherer CO2-Teilsatz
Emissionsfreier AntriebBefreiung bis Ende 2025, danach stark ermäßigt

Maut in der Angebotskalkulation

In der Fahrzeugkostenrechnung gehört die Maut zu den leistungsabhängigen, also kilometerabhängigen variablen Kosten. Sie steht in einer Reihe mit Kraftstoff, Schmierstoffen, Reifen und verschleißabhängigen Reparaturen. Für die Kalkulation des Kostensatzes je Kilometer addieren Sie den durchschnittlichen Mautsatz zu den übrigen kilometerabhängigen Kosten. Der Weg von den Gesamtkosten zum belastbaren Angebotspreis ist im Beitrag mit Beispielen zur Fahrzeugkostenrechnung Schritt für Schritt dargestellt.

Zwei Fehler kosten in Prüfung und Praxis gleichermaßen Geld. Erstens das Vergessen der Leerfahrten: Die Maut fällt auch auf der mautpflichtigen Rückfahrt ohne Ladung an, also müssen Sie alle gefahrenen mautpflichtigen Kilometer ansetzen, nicht nur die der beladenen Hinfahrt. Zweitens das Verrechnen von Auslastung: Wird ein Auftrag mit einer bestimmten Beladung kalkuliert, sind die vollen Streckenkosten einschließlich Maut auf diesen Auftrag umzulegen, sofern keine Rückladung vorliegt.

Eine saubere Kalkulation rechnet die Maut deshalb in folgenden Schritten:

  1. Mautpflichtige Strecke des gesamten Umlaufs ermitteln, Hin- und Rückfahrt eingeschlossen.
  2. Maßgeblichen Mautsatz je Kilometer für das eingesetzte Fahrzeug bestimmen.
  3. Mautbetrag des Umlaufs durch Multiplikation berechnen.
  4. Mautbetrag den variablen Kosten zuschlagen und auf die Ladungsmenge oder den Auftrag umlegen.

Rechtlicher Rahmen über die Maut hinaus

Die Maut ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe, deren Erhebung und Verwendung das Bundesfernstraßenmautgesetz regelt. Daneben prägen weitere Normen den Kostenrahmen einer Fahrt. Das Frachtgeschäft selbst richtet sich nach den §§ 407 ff. HGB; dort ist auch geregelt, welche Kosten der Frachtführer trägt und welche Aufwendungen ersatzfähig sind (§ 420 HGB). Die zulässigen Abmessungen und Gewichte, die wiederum die Mautklasse bestimmen, ergeben sich aus § 32 und § 34 StVZO. Wer Gefahrgut befördert, unterliegt zusätzlich den Vorschriften des ADR und des Gefahrgutbeförderungsgesetzes. Diese Zusammenhänge sind in der Prüfung beliebt, weil sie zeigen, ob ein Kandidat die Maut im Gesamtgefüge des Güterkraftverkehrsrechts einordnen kann.

Weiterlesen und Wissensstand prüfen

Die Maut ist nur ein Baustein der Kalkulation. Wer die gesamte Kostenrechnung beherrscht, rechnet in der Prüfung sicher und im Betrieb auskömmlich. Vertiefen Sie die angrenzenden Themen in diesen Beiträgen:

Prüfen Sie mit wenigen Minuten Aufwand, wie sicher Sie Maut und Kalkulation bereits beherrschen, und schließen Sie danach gezielt Ihre Lücken mit einer pruefungsnahen Vorbereitung.

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