Lernschritt 1 von 5
Auftragseingang und Rückfahrt gehören zusammen
Beim Mietwagen geht der Auftrag am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers ein. Nach dem Auftrag folgt grundsätzlich die unverzügliche Rückkehr. Ein rechtzeitig erhaltener neuer Auftrag kann die Rückkehrpflicht entfallen lassen. Den Auftragseingang erfassen Sie buchmäßig oder elektronisch und bewahren die Aufzeichnung ein Jahr auf (§ 49 Abs. 4 PBefG).
Prüfungsfall: Am Ziel liegt kein neuer Auftrag vor. Das Warten auf spontane Kundschaft ersetzt keinen Folgeauftrag. Kalkulieren Sie daher auch die Rückfahrt. Eine gesonderte behördliche Ausnahme ist in diesem Fall nicht gegeben.
