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Fachmodul · Taxi und Mietwagen

Gründen und zahlungsfähig bleiben

Den Berufszugang für Taxi und Mietwagen vorbereiten, Nachweise richtig einordnen und einen Gründungsplan bis zum einzelnen Zahlungstag durchrechnen. Mit eigenständigen Übungsfällen und Selbstkontrolle, nicht mit Original-IHK-Fragen oder persönlicher Rechts- und Steuerberatung.

Lektionen
6
Verständnisfragen
12
Transferfälle
3

Kostenlose Fachprobe. Eigenständige Übungsaufgaben, keine Originalfragen der IHK. Der vollständige Kurs ist noch im Aufbau.

Ihr Lernstand bleibt nur in diesem Browser-Tab gespeichert. Keine Anmeldung und keine Übertragung Ihrer Antworten an FRACHTKUNDE. Verwenden Sie in Freitextantworten keine personenbezogenen Daten.

Ihr Lernweg

Verstehen. Entscheiden. Begründen.

  • Fachkunde, Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und Genehmigung als unterschiedliche Voraussetzungen prüfen.
  • Eine Antragsakte mit Zuständigkeiten, Nachweisen und gültigen Stichtagen vorbereiten.
  • Den fahrzeugabhängigen Kapitalbedarf berechnen und zulässige Reserven von bloßen Geldzuflüssen unterscheiden.
  • Periodenergebnis, Bankbewegung und Eigenkapital anhand derselben Geschäftsvorfälle abstimmen.
  • Einen viermonatigen Zahlungsplan mit verspäteten Kundenzahlungen und zusätzlichen Ausgaben fortschreiben.
  • Den höchsten Finanzierungsbedarf aus den Fälligkeiten ableiten und Steuerbeträge nicht doppelt oder gar nicht einplanen.

In Ihrem Tempo

Jede Lektion verbindet Erklärung und Beispiel. Prüfen Sie anschließend Ihr Verständnis und wenden Sie es auf neue Aufträge an.

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Alle Lektionen und Transferfälle als Lesetext

Hier können Sie die Erklärungen und Beispiele ohne Zwischensicherung lesen. Für Verständnisfragen, eigene Antworten und gezielte Wiederholung nutzen Sie den Lernstand oben.

1. Zuerst das Vorhaben, dann die Verpflichtungen

Ein Fahrzeug, eine bestandene Prüfung und eine Gewerbeanmeldung ergeben noch keinen genehmigten Personenbeförderungsbetrieb. Für den hier behandelten gewerblichen Taxi- oder Mietwagenverkehr wird die entsprechende Genehmigung benötigt. § 13 Abs. 1 PBefG verlangt die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs, die Zuverlässigkeit des Unternehmers und gegebenenfalls der geschäftsführenden Personen, die fachliche Eignung des Unternehmers oder der bestellten geschäftsführenden Person sowie den vorgeschriebenen inländischen Betriebssitz beziehungsweise die Niederlassung. Prüfen Sie jede Voraussetzung einzeln; ein gutes Prüfungsergebnis gleicht beispielsweise eine Finanzierungslücke nicht aus.

Fachliche Eignung lässt sich insbesondere durch die Fachkundeprüfung nach § 4 PBZugV nachweisen. Daneben bestehen geregelte Anerkennungswege. § 6 betrifft bestimmte anerkannte Abschlussprüfungen, nicht jeden kaufmännischen Berufsabschluss. Für Taxi und Mietwagen kann nach § 7 eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit anerkannt werden, wenn sie die erforderlichen Kenntnisse vermittelt hat und ihr Ende bei Antragstellung höchstens zwei Jahre zurückliegt. Die zuständige IHK prüft die Nachweise. Drei Jahre ausschließliches Fahren sind kein automatischer Ersatz für eine nachgewiesene Unternehmensleitung.

Schreiben Sie Ihr Vorhaben zunächst auf eine Seite: Taxi oder Mietwagen, Betriebssitz, vorgesehene Fahrzeuge, verantwortliche Person, Kundengruppen und Art der Auftragsabwicklung. Das ist eine Planungsempfehlung, keine zusätzliche gesetzliche Formularpflicht. Für Taxen sind außerdem die besonderen Genehmigungsregeln des § 13 Abs. 4 und 5 PBefG zu beachten, insbesondere die örtliche Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes und die Regeln für Neubewerber. Die Zahl der gewünschten Fahrzeuge allein erzeugt keinen Anspruch auf gleich viele Taxigenehmigungen.

Eine sinnvolle Arbeitsreihenfolge ist deshalb: örtliche Anforderungen klären, Eignungsweg und Unterlagen prüfen, Finanz- und Betriebskonzept rechnen, Antrag vollständig vorbereiten und verbindliche Fahrzeug- oder Mietverpflichtungen mit dem Genehmigungsrisiko abstimmen. Manche Schritte laufen parallel; es gibt keine bundesweit identische Einkaufsliste mit garantiertem Startdatum. Die Gewerbeanzeige nach § 14 GewO erfüllt eine andere Pflicht als die Beförderungsgenehmigung nach § 2 PBefG. Vor einer tatsächlichen Beförderungsaufnahme muss der Genehmigungsstatus belastbar geklärt sein.

Behandeln Sie einen Kaufvertrag, eine Fahrzeugreservierung und eine Kreditzusage nicht als dasselbe. Eine unverbindliche Aussicht bringt noch kein verfügbares Geld. Eine unterschriebene Bestellung kann dagegen schon Zahlungen auslösen, während das Fahrzeug noch keinen Umsatz erwirtschaftet. Für den echten Gründungsplan gehören deshalb Fälligkeit, Rücktrittsbedingungen, Bindungsdauer und Finanzierungsbedingungen zu jedem Angebot. Dieses Modul setzt keine Prüfungs-, Genehmigungs- oder Versicherungsgebühr an. Solche Beträge müssen aus dem tatsächlich zutreffenden Bescheid oder Angebot übernommen werden.

Übungsbeispiel: Ein möglicher Start ist noch kein freigegebener Start

Eigenständige Übungsannahme: Eine Gründerin plant einen Mietwagenbetrieb. Sie hat die Fachkundeprüfung bestanden. Die Nachweise zur Zuverlässigkeit und zur finanziellen Leistungsfähigkeit sind noch nicht vollständig. Ein Fahrzeuganbieter verlangt vor dem geplanten Start zwei Zahlungen von jeweils 1.190,00 Euro. Weitere im Fall fest vereinbarte Vorbereitungsauszahlungen betragen 620,00 Euro; eine Betriebsgenehmigung liegt noch nicht vor.

Die bereits ausgelösten Zahlungen betragen 2 × 1.190,00 + 620,00 = 3.000,00 Euro. Bei 8.000,00 Euro frei verfügbarem Anfangsgeld verbleiben 5.000,00 Euro, bevor irgendeine genehmigte Beförderung angesetzt werden darf. Die Zahlen sind keine Marktangebote oder amtlichen Gebühren. Ob sie rentabel eingesetzt sind, sagt die bloße Subtraktion nicht; sie zeigt zunächst nur die finanzielle Bindung.

Die richtige Entscheidung besteht aus zwei getrennten Prüfungen: Die offenen Genehmigungsnachweise werden vervollständigt; zugleich werden die Zahlungsverpflichtungen und ein späterer Betriebsbeginn in den Finanzplan aufgenommen. Die Gründerin kann nicht mit der bestandenen Prüfung die fehlende Genehmigung ersetzen. Für die Selbstkontrolle sollte Ihre Begründung sowohl den rechtlichen Startvorbehalt als auch die 3.000,00 Euro bereits gebundene Liquidität enthalten.

2. Eine vollständige Akte mit gültigen Nachweisen

Eine gute Antragsakte lässt erkennen, wer welche Voraussetzung belegt. § 12 PBefG verlangt unter anderem Angaben zum Antragsteller und Betriebssitz; für den Gelegenheitsverkehr kommen Verkehrsform, Zahl, Art und Sitzplatzangebot der vorgesehenen Fahrzeuge hinzu. Außerdem sind Unterlagen für die Beurteilung von Zuverlässigkeit, Sicherheit und Leistungsfähigkeit beizufügen. Die Behörde kann weitere Angaben und Unterlagen verlangen. Verwenden Sie ihre aktuelle Antragsliste und führen Sie zu jeder Position Herkunft, verantwortliche Person, Stichtag und Bearbeitungsstand auf.

Zuverlässigkeit ist keine reine Frage eines einzelnen Führungszeugnisses. § 1 PBZugV nennt insbesondere schwere strafrechtliche Verstöße sowie schwere Verstöße gegen Beförderungs-, Arbeits-, Sozial-, Sicherheits-, Abgaben- und weitere dort aufgeführte Pflichten. Die Behörde beurteilt den Sachverhalt. Ein leeres selbst erstelltes Formular beweist keine Zuverlässigkeit; eine beliebige geringfügige Unregelmäßigkeit bedeutet umgekehrt nicht automatisch deren Fehlen. Antworten auf Behördenfragen müssen vollständig und zutreffend sein.

Für den finanziellen Nachweis nennt § 2 Abs. 2 PBZugV Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamts und Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Gemeinde, der Sozialversicherungsträger und der Berufsgenossenschaft. Ihre Stichtage dürfen bei Antragstellung höchstens drei Monate zurückliegen. Maßgeblich ist hier ausdrücklich der Zeitpunkt, an dem sämtliche Antragsunterlagen einschließlich der erforderlichen Nachweise vorliegen. Das frühe Absenden eines unvollständigen Antrags konserviert die Gültigkeit älterer Bescheinigungen nicht.

Daneben wird die vorgeschriebene Eigenkapitalbescheinigung benötigt. Bei Taxi- und Mietwagenunternehmen ohne vorlegbaren Jahresabschluss ist eine bestätigte Vermögensübersicht vorgesehen. Die Bestätigung muss von einer in § 2 Abs. 2 Nr. 2 genannten Stelle stammen, beispielsweise einem Steuerberater oder Kreditinstitut; eine selbst unterschriebene Kontoliste genügt dafür nicht. Der Stichtag der Eigenkapitalbescheinigung beziehungsweise Vermögensübersicht darf höchstens ein Jahr zurückliegen. Für geprüfte Unternehmen und zusätzliche Reserven bestehen die besonderen Nachweisanforderungen der Verordnung.

Die drei Prüfungen einer Unterlage lauten deshalb: Ist sie inhaltlich passend, stammt sie von der richtigen Stelle und ist ihr Stichtag noch zulässig? Ein neues Ausstellungsdatum heilt nicht automatisch einen zu alten Bewertungsstichtag. Eine noch junge Bescheinigung garantiert außerdem nicht, dass später eingetretene Verluste oder Zahlungsschwierigkeiten bedeutungslos sind. Planen Sie eine Schlusskontrolle kurz vor der vollständigen Einreichung und aktualisieren Sie wesentliche Änderungen gegenüber der zuständigen Stelle. Die Dokumentenliste dieses Moduls ersetzt keine örtliche Antragsprüfung.

Übungsbeispiel: Der letzte Anhang verschiebt den maßgeblichen Zeitpunkt

Übungsannahme: Eine unvollständige Mietwagenakte geht am 20.08.2026 ein. Erst am 08.09.2026 liegen alle erforderlichen Unterlagen vor. Zwei Unbedenklichkeitsbescheinigungen haben jeweils den Stichtag 01.06.2026. Die bestätigte Vermögensübersicht trägt den Stichtag 30.06.2025. Allein die Daten werden geprüft; über die übrigen Inhalte der Bescheinigungen macht der Fall keine Aussage.

Am maßgeblichen 08.09.2026 liegt der 01.06.2026 mehr als drei Kalendermonate zurück. Beide Bescheinigungen sind damit zu alt. Ebenso liegt der 30.06.2025 mehr als ein Jahr zurück; auch die Vermögensübersicht muss aktualisiert werden. Insgesamt sind drei Nachweise zeitlich nicht ausreichend. Eine Stichtagsprüfung zum 20.08.2026 würde den falschen Bezugszeitpunkt benutzen.

Im zweiten Durchgang weisen die beiden Bescheinigungen den Stichtag 30.06.2026 und die bestätigte Vermögensübersicht den Stichtag 31.12.2025 auf. Diese Daten liegen am 08.09.2026 innerhalb der jeweiligen Höchstalter. Das Ergebnis lautet nur: zeitlich verwendbar. Ob keine erheblichen Rückstände bestehen, die Werte richtig belegt sind und sämtliche sonstigen Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen, ist damit noch nicht entschieden.

3. Eigenkapital nachweisen, Liquidität gesondert sichern

Für Taxi und Mietwagen sind grundsätzlich mindestens 2.250,00 Euro für das erste eingesetzte Fahrzeug und zusätzlich 1.250,00 Euro für jedes weitere Fahrzeug als Eigenkapital und Reserven nachzuweisen. Die bundesrechtliche Grundlage ist § 2 Abs. 1 Nr. 2 PBZugV; die aktuellen amtlichen Hinweise der Stadt Stuttgart bestätigen diese Eurobeträge. Für n Fahrzeuge mit n mindestens eins lautet die Rechnung: 2.250,00 + (n − 1) × 1.250,00 Euro. Es geht um eine Mindestanforderung, nicht um eine Genehmigungsgebühr oder ein allgemein ausreichendes Startbudget.

Der Rechenbegriff Eigenkapital beschreibt vereinfacht das bewertete Vermögen abzüglich der Schulden. Für eine belastbare Bescheinigung zählen die zulässigen, belegten Wertansätze. Ein Fahrzeugwert ohne Abzug der zugehörigen Kreditverbindlichkeit überhöht das Ergebnis. Beim gewöhnlichen Darlehen steigen Bankguthaben und Schulden um denselben Betrag; das Eigenkapital steigt dadurch nicht. Eine echte zusätzliche Einlage kann dagegen sowohl die verfügbaren Mittel als auch das Eigenkapital erhöhen. Rechtsform, tatsächliche Vertragsgestaltung und Nachweis bleiben dabei entscheidend.

§ 2 Abs. 3 PBZugV erlaubt bestimmte zusätzliche Reserven. Dazu gehören beispielsweise nachgewiesene nicht realisierte Wertreserven und unter den dort genannten Voraussetzungen Darlehen oder Bürgschaften, die in der Krise wie Eigenkapital zur Verfügung stehen, insbesondere bei Rangrücktritt. Auch bestimmte private Vermögenswerte werden geregelt. Dafür ist die vorgeschriebene Zusatzbescheinigung erforderlich. Aus einem normalen Bankkredit wird weder durch die Bezeichnung Reserve noch durch die mündliche Zusage eines Bekannten automatisch anrechenbares Kapital.

Eine anrechenbare Reserve kann in einem Gegenstand stecken, der heute keine Rechnung bezahlt. Deshalb stellt § 2 Abs. 1 PBZugV neben die Kapitaluntergrenze die tatsächlich verfügbaren Mittel für Aufnahme und ordnungsgemäße Führung des Betriebs. Nicht gewährleistete Zahlungsfähigkeit oder erhebliche geschuldete Rückstände aus unternehmerischen Steuern beziehungsweise Sozialbeiträgen stehen der finanziellen Leistungsfähigkeit entgegen. Die Prüfung endet also nicht, sobald das Kapital rechnerisch einen Grenzwert erreicht. Bereits entstandene erhebliche Rückstände sind auch kein zulässiger kostenloser Betriebskredit.

Erstellen Sie deshalb zwei getrennte Übersichten: den Vermögens- und Kapitalnachweis zum Stichtag sowie einen Zahlungsplan mit verfügbaren Konten, fälligen Verpflichtungen und gesicherten Finanzierungsmitteln. Eine beantragte Kreditlinie ist keine bereits nutzbare Linie. Eine zugesagte Linie muss hinsichtlich Betrag, Bedingungen und Abrufzeitpunkt in den Plan passen. Ein selbst gewählter Sicherheitspuffer kommt zum errechneten Bedarf hinzu; er ist nicht mit dem gesetzlichen Kapitalbetrag gleichzusetzen und wird in den folgenden Übungen ausdrücklich als betriebliche Zielgröße bezeichnet.

Übungsbeispiel: Kapitalgrenze erreicht, nächste Zahlungen trotzdem ungedeckt

Übungsannahme für vier Mietwagen: Die bestätigten betrieblichen Werte betragen 12.000,00 Euro Bankguthaben, 8.000,00 Euro übriges Vermögen und 3.000,00 Euro Forderungen. Dem stehen 19.000,00 Euro Schulden gegenüber. Ohne zusätzliche Reserven ergibt sich Eigenkapital von 12.000,00 + 8.000,00 + 3.000,00 − 19.000,00 = 4.000,00 Euro. Erforderlich sind 2.250,00 + 3 × 1.250,00 = 6.000,00 Euro. Zunächst fehlen 2.000,00 Euro an anrechenbarem Kapital.

Ein gewöhnliches Darlehen von 8.000,00 Euro würde das Bankguthaben auf 20.000,00 Euro und die Schulden auf 27.000,00 Euro erhöhen. Das Eigenkapital bliebe bei 4.000,00 Euro. Im davon getrennten Ausgangsfall wird stattdessen eine bisher nicht berücksichtigte Wertreserve von 2.500,00 Euro ordnungsgemäß zusätzlich bescheinigt. Dann betragen Eigenkapital und Reserven zusammen 6.500,00 Euro; die Kapitaluntergrenze ist rechnerisch erfüllt. Die Reserve erzeugt aber keinen Bankzufluss.

Vor dem nächsten sicheren Kundeneingang werden im Ausgangsfall 4.800,00 Euro Steuern und 8.200,00 Euro weitere bereits bestehende Schulden fällig. Diese 13.000,00 Euro sind in den 19.000,00 Euro enthalten, nicht zusätzlich zu addieren. Ohne verfügbare Kreditlinie reichen 12.000,00 Euro Bankguthaben nicht: Es fehlen 1.000,00 Euro. Diese bevorstehende Unterdeckung darf trotz 6.500,00 Euro anrechenbarem Kapital nicht als gesicherte Leistungsfähigkeit dargestellt werden. Eine konkrete Lösung muss vor Fälligkeit wirksam sein.

4. Drei Rechnungen für dieselben Geschäftsvorfälle

Für die Unternehmenssteuerung braucht jede Zahl eine eindeutige Bedeutung. Ein Periodenergebnis stellt die zugehörigen Erträge den Aufwendungen gegenüber. Der Zahlungsstrom erfasst tatsächliche Ein- und Auszahlungen. Der Kapitalnachweis betrachtet Vermögen und Schulden zu einem Stichtag. Ein Kunde kann eine bereits ausgeführte Fahrt später bezahlen: Dann kann schon ein Ertrag und eine Forderung vorliegen, obwohl das Bankkonto noch keinen Eingang zeigt. § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB verlangt bei einem Jahresabschluss die zeitliche Abgrenzung unabhängig von den entsprechenden Zahlungen.

Die folgende Ergebnisrechnung ist ausdrücklich ein vereinfachtes periodengerechtes Modell, keine ausgefüllte Steuererklärung und keine Einnahmenüberschussrechnung. Die EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG hat eigene Voraussetzungen und Regeln. Auch dort wäre die bloße Veränderung des Bankkontos kein allgemeiner Gewinnnachweis: Finanzierung, Einlagen, Entnahmen und die Regeln für Anlagegüter müssen zutreffend behandelt werden. Welche Gewinnermittlungsart für ein wirkliches Unternehmen gilt, wird nicht aus seiner Fahrzeugzahl abgeleitet.

Beim Kauf eines länger genutzten Gegenstands fließt Geld sofort ab; im Modell steht dem ein Vermögensgegenstand gegenüber. Der angesetzte monatliche Werteverzehr mindert das Periodenergebnis, löst aber nicht jeden Monat dieselbe Kaufzahlung erneut aus. Eine Tilgung vermindert Geld und Darlehensschuld, nicht den modellhaften Gewinn. Zinsen für den Monat sind dagegen Aufwand und bei Zahlung auch Auszahlung. Die private Geldentnahme eines Einzelunternehmers ist kein Fahrerlohn; sie vermindert verfügbare Mittel und Eigenkapital. Für eine GmbH wäre das nicht einfach dieselbe Entnahmelogik.

Umsatzsteuer ist ebenfalls getrennt zu führen. Im folgenden gewöhnlichen, ausschließlich inländischen Mietwagenfall gelten Regelbesteuerung und 19 Prozent; Steuerbefreiungen, Kleinunternehmerregelung und besondere Beförderungsfälle werden nicht unterstellt. Für die bezogenen Leistungen und die Anschaffung sind die Voraussetzungen des vollständigen Vorsteuerabzugs im Fall erfüllt, einschließlich entsprechender Rechnungen. Nettoertrag und Nettowerte gehören in das Ergebnis- und Vermögensmodell, die tatsächlich bezahlten Bruttobeträge in den Zahlungsplan. Die Umsatzsteuerverbindlichkeit bleibt separat sichtbar.

Stimmen Sie am Ende über zwei Wege ab. Erstens: Anfangsgeld plus Einzahlungen minus Auszahlungen ergibt Endgeld. Zweitens: Anfangseigenkapital plus Periodenergebnis plus Einlagen minus Entnahmen ergibt Endeigenkapital. Dieses muss im Modell dem Endvermögen abzüglich der Endschulden entsprechen. Stimmen beide Wege nicht überein, suchen Sie zuerst nach doppelt angesetzten Investitionen, vergessenen Forderungen, als Gewinn erfassten Krediten oder einer fehlenden Umsatzsteuerverbindlichkeit. Eine Differenz darf nicht ohne Beleg als sonstige Kosten verschwinden.

Übungsbeispiel: 3.850,00 Euro Ergebnis sind nicht der Bankzuwachs

Eigenständiger Monatsfall eines Einzelunternehmers: Anfangs bestehen nur 8.000,00 Euro Bankguthaben und ebenso viel Eigenkapital, keine Schulden. Ausgeführte und vollständig realisierte Leistungen betragen 6.000,00 Euro netto zuzüglich 1.140,00 Euro Umsatzsteuer. Davon werden im Monat 3.570,00 Euro brutto bezahlt; 3.570,00 Euro bleiben als Forderung offen. Laufende Leistungen für diesen Monat kosten 2.000,00 Euro netto plus 380,00 Euro Vorsteuer und werden vollständig bezahlt.

Hinzu kommen ein ausgezahltes gewöhnliches Darlehen von 5.000,00 Euro, eine vollständig betriebliche Anschaffung von 2.400,00 Euro netto plus 456,00 Euro Vorsteuer, 400,00 Euro Darlehenstilgung, 50,00 Euro bezahlte Monatszinsen und eine private Geldentnahme von 900,00 Euro. Der periodische Werteverzehr der Anschaffung wird ausschließlich für diese Modellrechnung mit 100,00 Euro angesetzt; das ist keine behauptete steuerliche Nutzungsdauer. Weitere Vorgänge gibt es im Fall nicht.

Das Ergebnis vor Ertragsteuern beträgt 6.000,00 − 2.000,00 − 50,00 − 100,00 = 3.850,00 Euro. Das Bankkonto endet dagegen bei 8.000,00 + 3.570,00 + 5.000,00 − 2.380,00 − 2.856,00 − 400,00 − 50,00 − 900,00 = 9.984,00 Euro. Sein Zuwachs beträgt nur 1.984,00 Euro. Unter der vorausgesetzten Sollbesteuerung entsteht im Monat eine Umsatzsteuerzahllast von 1.140,00 − 380,00 − 456,00 = 304,00 Euro, die im Beispiel erst später bezahlt wird.

Die Gegenprobe verwendet 9.984,00 Euro Bank, 3.570,00 Euro Forderung und 2.300,00 Euro verbleibenden Vermögenswert: zusammen 15.854,00 Euro. Abzüglich 4.600,00 Euro Restdarlehen und 304,00 Euro Umsatzsteuerverbindlichkeit bleiben 10.950,00 Euro Eigenkapital. Das passt zu 8.000,00 + 3.850,00 − 900,00 = 10.950,00 Euro. Der Betrag ist weder die Höhe des Bankguthabens noch schon die formelle Eigenkapitalbescheinigung nach PBZugV.

5. Vier Monate planen und einen Ausfall durchhalten

Ein Liquiditätsplan beginnt mit frei verfügbarem Geld, nicht mit einem Umsatzziel. Jede Spalte steht für einen Zeitraum. Einzahlungen werden nach dem erwarteten Eingang erfasst: Sofortzahlungen, tatsächliche Kartenauszahlungen, beglichene Firmenrechnungen und verbindlich verfügbare Finanzierung. Eine noch unbezahlte Rechnung wird nicht allein deshalb zur Einzahlung, weil sie geschrieben wurde. Wenn eine Zahlung später eingeht, muss sie im ursprünglichen Zeitraum herausgenommen und im neuen Zeitraum einmal aufgenommen werden.

Auf der Auszahlungsseite werden vollständige Zahlbeträge angesetzt: laufender Betrieb einschließlich Personal, Investitionen, Tilgung, Steuern und bei einem Einzelunternehmer geplante private Geldentnahmen. Bruttobeträge dürfen nicht mit Nettokosten verwechselt werden. Lohn und Abgaben sind nicht pauschal mit 19 Prozent Umsatzsteuer hochzurechnen. Die Steuervorauszahlungen stammen aus einem gesonderten zutreffenden Steuerkalender. Eine Überweisung auf das eigene Reservekonto ist bei gemeinsamer Betrachtung beider Konten keine zweite Zahlung an das Finanzamt.

Der Monatsendbestand ist der Anfangsbestand zuzüglich sämtlicher Einzahlungen abzüglich sämtlicher Auszahlungen. Im nächsten Monat wird genau dieser Endbestand fortgeführt. Eine Kreditlinie wird nicht als Umsatz eingetragen. Wird sie genutzt, erscheinen die Finanzierung und später ihre Rückzahlung mit den zugehörigen Vertragskosten im Plan. Die folgenden Übungswerte sind frei gewählte Planannahmen, keine echten Marktdaten, Steuerbescheide oder Kostenvorgaben. Sie dienen der Rechenmethode und sind nicht aus dem Monatsfall der vorigen Lektion fortgeschrieben.

Ein Basisplan zeigt, ob die geplanten Zahlungsströme zusammenpassen. Erst ein Störungsplan zeigt, wie empfindlich das Vorhaben ist: ein später zahlender Großkunde, eine unerwartete Werkstattrechnung oder eine längere Anlaufzeit können den Tiefpunkt verschieben. Ändern Sie die betroffenen Zahlungszeilen, nicht pauschal den Gewinn. Eine später vollständig eingehende Forderung verursacht zunächst eine zeitliche Lücke; eine zusätzliche Reparatur vermindert das Geld dagegen dauerhaft, soweit kein späterer Ersatz ausdrücklich belegt ist.

Ein positiver Monatsendbestand ist nur eine erste Prüfung. Er sagt nicht, ob am fünften Tag genug Geld für die früher fälligen Rechnungen vorhanden war. Setzen Sie neben den Endbestand einen selbst festgelegten Mindestpuffer und untersuchen Sie kritische Monate taggenau. Ein Plan mit negativem Bestand ist ohne tatsächlich verfügbare Finanzierung nicht ausführbar. Verschieben Sie gesetzliche oder vertragliche Fälligkeiten nicht nur in der Tabelle, damit sie grün aussieht. Änderungen brauchen eine tragfähige rechtliche und tatsächliche Grundlage.

Übungsbeispiel: Ein späterer Kunde und eine zusätzliche Reparatur

Eigenständiger Viermonatsplan eines Einzelunternehmers, sämtliche Beträge in Euro und zahlungswirksam einschließlich etwaiger Umsatzsteuer: Anfangsgeld 10.000,00. Kundeneingänge in Monat 1 bis 4: 7.140,00 / 9.520,00 / 11.900,00 / 11.900,00. Laufende Auszahlungen einschließlich etwaiger Zinsen: 5.500,00 / 6.200,00 / 6.800,00 / 7.200,00. Gesonderte, im Fall vollständig vorgegebene Steuerzahlungen: 340,00 / 460,00 / 620,00 / 760,00. Je Monat kommen 600,00 Tilgung und 1.000,00 private Geldentnahme hinzu. Investitionszahlungen fallen nur mit 3.550,00 in Monat 1 und 1.950,00 in Monat 3 an. Es gibt keine weiteren Zahlungen oder Finanzierungen; die Steuerwerte sind keine berechneten Pauschalsätze.

Monat 1: 10.000,00 + 7.140,00 − 5.500,00 − 340,00 − 600,00 − 1.000,00 − 3.550,00 = 6.150,00. Monat 2: 6.150,00 + 9.520,00 − 6.200,00 − 460,00 − 600,00 − 1.000,00 = 7.410,00. Monat 3: 7.410,00 + 11.900,00 − 6.800,00 − 620,00 − 600,00 − 1.000,00 − 1.950,00 = 8.340,00. Monat 4: 8.340,00 + 11.900,00 − 7.200,00 − 760,00 − 600,00 − 1.000,00 = 10.680,00.

Im Störungsplan gehen 4.760,00 Euro aus Monat 2 erst in Monat 3 ein. Zusätzlich wird in Monat 2 eine nicht erstattete Reparatur mit 2.380,00 Euro bezahlt. Alle übrigen vorgegebenen Zahlungen einschließlich des Steuerkalenders bleiben für diese reine Zahlungsübung unverändert. Die neuen Monatsendbestände sind 6.150,00 / 270,00 / 5.960,00 / 8.300,00 Euro. In Monat 3 kommen die 4.760,00 Euro genau einmal nach; die Reparatur bleibt als dauerhafte Verringerung von 2.380,00 Euro gegenüber dem Basisplan sichtbar.

Ein betrieblicher Zielpuffer von 2.000,00 Euro wird am Ende von Monat 2 um 1.730,00 Euro unterschritten. Daraus folgt noch nicht, dass eine zusätzliche Finanzierung von 1.730,00 Euro für jeden Zahlungstag ausreicht. Die nächste Lektion löst genau diesen Monat nach Fälligkeiten auf. In einem echten neuen Steuerfall wäre außerdem zu prüfen, ob Reparatur und Zahlungsverschiebung den Steuerkalender verändern; die unveränderten Steuerzahlungen sind hier eine ausdrückliche Übungsannahme, kein allgemeiner Rechtssatz.

6. Den tiefsten Kontostand vor der Zahlung erkennen

Die Zahlungsfähigkeit muss zu den tatsächlichen Fälligkeiten passen. Zerlegen Sie einen kritischen Monat deshalb nach Tagen oder Wochen. Beginnen Sie mit dem sicher verfügbaren Bestand, setzen Sie frühere Auszahlungen zuerst an und rechnen Sie Einnahmen erst ab ihrem belastbaren Eingang hinzu. Der kleinste Zwischenbestand bestimmt den mindestens erforderlichen zusätzlichen Finanzierungsbetrag, wenn keine anderweitige Deckung besteht. Ein Monatsüberschuss am letzten Tag kann eine ungedeckte Abbuchung am fünften Tag nicht rückwirkend finanzieren.

Bei der Umsatzsteuer sind Leistungszeitpunkt, Steuerentstehung und Zahlungstermin unterschiedliche Größen. Unter Sollbesteuerung entsteht die Steuer grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums der ausgeführten Leistung, auch wenn der Kunde noch nicht gezahlt hat. Bei gestatteter Istbesteuerung richtet sich die Entstehung nach den vereinnahmten Entgelten. § 20 UStG sieht dafür einen Antrag und eine Gestattung unter den gesetzlichen Voraussetzungen vor. Eine Rechnung mit langem Zahlungsziel oder die bloße Gründung berechtigt nicht dazu, selbständig auf Istbesteuerung umzuschalten.

Nach § 18 Abs. 1 UStG sind Voranmeldung und Vorauszahlung grundsätzlich bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums zu erledigen. Für die konkrete Fälligkeit sind gegebenenfalls Fristverlängerung und die einschlägigen Fristenregeln zu berücksichtigen. Der Voranmeldungszeitraum ist nicht bei jeder Gründung automatisch ein Monat: § 18 Abs. 2 enthält für 2021 bis 2026 eine Sonderregel, die bei Aufnahme der Tätigkeit auf die voraussichtliche Jahressteuer abstellt. Verwenden Sie den für den eigenen Betrieb zutreffenden Zeitraum und behandeln Sie das vereinfachte Monatsmodell nicht als automatische steuerliche Einstufung.

Ein separates Steuerkonto kann bei der internen Organisation helfen, aber es verändert weder das gesetzliche Entstehen noch die Fälligkeit der Steuer. Wenn Sie das gesamte Bankvermögen planen, ist die Umbuchung zwischen zwei eigenen Konten nicht zugleich eine Steuerzahlung. Wenn Sie nur das frei verfügbare Betriebskonto betrachten, muss die ausgesonderte Reserve dagegen als nicht frei verfügbar markiert sein. Bleiben Sie bei einer Perspektive und dokumentieren Sie, ob ein Betrag bereits als künftige Finanzamtszahlung erfasst oder nur intern reserviert ist.

Maßnahmen gegen eine Lücke werden einzeln nach Betrag und Wirksamkeit geprüft: eine tatsächlich geleistete Einlage, eine rechtzeitig verfügbare Finanzierung, wirksam vereinbarte andere Fälligkeiten oder eine tragfähige Anpassung noch nicht gebundener Ausgaben. Zusätzliche Vertragskosten gehören in die erneute Rechnung. Auch danach sind Kapitalnachweis und Zahlungsfähigkeit erneut getrennt zu prüfen. Die folgende Rechnung beziffert eine Finanzierungslücke unter festen Übungsannahmen; sie behauptet weder eine Kreditzusage noch die rechtliche Zulässigkeit eines ungeplanten Zahlungsaufschubs.

Übungsbeispiel: 270,00 Euro am Monatsende verdecken 3.490,00 Euro Unterdeckung

Wann das Geld im Störungsmonat fehlt

Die fest vorgegebenen Bewegungen aus dem Beispiel werden bis zum nächsten tatsächlichen Eingang fortgeschrieben. Die 4.760 Euro aus der verspäteten Forderung gehören erst in Monat 3, nicht in diesen Plan.

Es gibt ausschließlich die genannten Zahlungen. An keinem dargestellten Tag fallen Ein- und Auszahlungen zusammen; innerhalb der übrigen Tage gibt es keine weiteren Bewegungen. Tag 10 fasst Steuern und Tilgung zusammen. Ein realer Steuerkalender wird daraus nicht abgeleitet.

Störungsmonat 2: Zahlungsplan ohne zusätzliche Mittel

Verspäteter Kundeneingang und zusätzliche Reparatur; kein Kredit und keine anderen Zahlungen im Ausgangsfall.

Rechnerische Unterdeckung: Tag 5Die gewählte Reserve wird erstmals unterschritten: Tag 5.
Verfügbar am Plananfang
6.150,00 €
Niedrigster dargestellter Bestand
-3.490,00 €
Tag 20
Bestand am Planende
270,00 €
  1. Tag 2

    Einzahlungen
    0,00 €
    Auszahlungen
    2.380,00 €
    Bestand danach
    3.770,00 €
    Rechenweg: Tag 2

    6.150,00 € + 0,00 € − 2.380,00 € = 3.770,00 €

    Zusätzliche Reparatur, sofort bezahlt.

  2. Tag 5

    Einzahlungen
    0,00 €
    Auszahlungen
    4.200,00 €
    Bestand danach
    -430,00 €
    Rechenweg: Tag 5

    3.770,00 € + 0,00 € − 4.200,00 € = -430,00 €

    Frühe laufende Auszahlungen.

  3. Tag 10

    Einzahlungen
    0,00 €
    Auszahlungen
    1.060,00 €
    Bestand danach
    -1.490,00 €
    Rechenweg: Tag 10

    -430,00 € + 0,00 € − 1.060,00 € = -1.490,00 €

    460 Euro Steuern plus 600 Euro Tilgung, ohne zusätzlichen Kundeneingang.

  4. Tag 20

    Einzahlungen
    0,00 €
    Auszahlungen
    2.000,00 €
    Bestand danach
    -3.490,00 €
    Rechenweg: Tag 20

    -1.490,00 € + 0,00 € − 2.000,00 € = -3.490,00 €

    Weitere laufende Auszahlungen.

  5. Tag 25

    Einzahlungen
    4.760,00 €
    Auszahlungen
    0,00 €
    Bestand danach
    1.270,00 €
    Rechenweg: Tag 25

    -3.490,00 € + 4.760,00 € − 0,00 € = 1.270,00 €

    Tatsächlich eingehende Kundenzahlungen. Nicht die erst im Folgemonat eintreffende Forderung.

  6. Tag 28

    Einzahlungen
    0,00 €
    Auszahlungen
    1.000,00 €
    Bestand danach
    270,00 €
    Rechenweg: Tag 28

    1.270,00 € + 0,00 € − 1.000,00 € = 270,00 €

    Private Geldentnahme des Einzelunternehmers.

Kontrollrechnung: Anfangsbestand 6.150,00 € + Einzahlungen 4.760,00 € − Auszahlungen 10.640,00 € = Endbestand 270,00 €.

Zusatzbedarf des Ausgangsszenarios bis null
3.490,00 €
Zusatzbedarf einschließlich der gewählten Reserve
5.490,00 €

Gewählte Reserve: 2.000,00 €. Frei gewählte Übungsannahme, kein gesetzlicher Mindestbetrag. Der Zusatzbedarf bezieht sich immer auf das Szenario ohne zusätzliche Mittel. Die zeitliche Aussage gilt ausschließlich unter der angegebenen Reihenfolge der Zahlungen. Dies ist keine Kreditzusage, kein vollständiger Finanzierungsplan und keine Insolvenzdiagnose.

Fortsetzung ausschließlich des Störungsmonats 2 aus Lektion 5. Anfangsbestand: 6.150,00 Euro. Die fälligen und im Fall fest vorgegebenen Bewegungen lauten: Tag 2 Reparatur 2.380,00 Euro; Tag 5 laufende Auszahlungen 4.200,00 Euro; Tag 10 Steuern 460,00 Euro und Tilgung 600,00 Euro; Tag 20 weitere laufende Auszahlungen 2.000,00 Euro; Tag 25 tatsächlich eingehende Kundenzahlungen 4.760,00 Euro; Tag 28 private Geldentnahme 1.000,00 Euro. Die verspäteten weiteren 4.760,00 Euro kommen erst in Monat 3. Es gibt keine Kreditlinie und keine anderen Bewegungen.

Die rechnerischen Zwischenbestände ohne Deckungsmaßnahme sind 3.770,00 nach Tag 2, −430,00 nach Tag 5, −1.490,00 nach Tag 10, −3.490,00 nach Tag 20, 1.270,00 nach Tag 25 und 270,00 Euro nach Tag 28. Negative Werte kennzeichnen eine nicht gedeckte Planung, keine erlaubte Kontoüberziehung. Bereits vor Tag 5 muss eine wirksame Lösung vorhanden sein. Um sämtliche gegebenen Zahlungen ohne negative Bestände ausführen zu können, werden insgesamt mindestens 3.490,00 Euro zusätzlich verfügbar benötigt.

Soll darüber hinaus an jedem genannten Zahlungstag ein frei gewählter Puffer von 2.000,00 Euro bleiben, beträgt der zusätzliche Bedarf 3.490,00 + 2.000,00 = 5.490,00 Euro. Mit diesem Betrag ist der tiefste Zwischenbestand genau 2.000,00 Euro. Diese rein rechnerische Summe enthält noch keine neu entstehenden Finanzierungskosten; sobald solche Kosten konkret anfallen, sind sie zusätzlich und nach Fälligkeit einzusetzen. Die nur monatlich ermittelten 1.730,00 Euro reichen für dieses Ziel nicht.

Getrennte Steuer-Miniübung: Ein gewöhnlicher inländischer Mietwagenbetrieb unter Regel- und Sollbesteuerung erbringt im Monat 10.000,00 Euro Nettoumsatz. Monatliche Voranmeldung ohne Dauerfristverlängerung und ohne kalendarische Fristverschiebung ist hier ausdrücklich vorausgesetzt. Der Kunde zahlt erst später. Bei 1.900,00 Euro Umsatzsteuer und 380,00 Euro zulässig abziehbarer Vorsteuer sind 1.520,00 Euro Vorauszahlung für den zehnten Tag des Folgemonats einzuplanen. Diese eigenständige Miniübung ersetzt nicht die vorgegebenen 460,00 Euro des Störungsfalls und wird dort nicht zusätzlich addiert.

Entscheidungen an Praxisfällen üben

Bearbeiten Sie die Fragen zunächst für sich. Öffnen Sie danach die jeweilige Musterlösung zum eigenen Vergleich. Diese Lesefassung speichert und bewertet keine Antworten.

Transferfall 1: Eine fast fertige Akte ist noch keine Startfreigabe

Originärer Übungsfall zur Selbstkontrolle: Ein Bewerber plant zwei Mietwagen und möchte sofort mit Beförderungen beginnen. Er hat vier Jahre als angestellter Fahrer gearbeitet, aber keine leitende Tätigkeit nachgewiesen. Ein sonstiger anerkannter Fachkundenachweis fehlt. Sein deshalb noch unvollständiger Antrag geht am 08.09.2026 ein. Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen tragen den Stichtag 01.08.2026. Eine korrekt bestätigte Vermögensübersicht mit Stichtag 31.12.2025 weist 3.800,00 Euro Eigenkapital ohne zusätzliche Reserven aus. Die Gewerbeanzeige ist erfolgt, eine Beförderungsgenehmigung liegt nicht vor. Über tatsächliche Zahlungsfähigkeit und weitere Genehmigungsvoraussetzungen fehlen Angaben. Wann alle erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen werden, ist noch unbekannt.

1. Beurteilen Sie Fachkunde, Stichtage und rechnerische Kapitaluntergrenze getrennt. Was kann aus der Akte bereits geschlossen werden?

Musterlösung und Prüfkriterien öffnen

Die reine Fahrertätigkeit ist ohne belegte Leitung kein ausreichender Anerkennungsnachweis nach § 7 PBZugV. Ein passender Nachweis muss erworben beziehungsweise ein tatsächlich einschlägiger Anerkennungsweg geprüft werden. Am bloßen Eingangstag 08.09.2026 sind die genannten Unbedenklichkeitsbescheinigungen jünger als drei Monate und der Kapitalstichtag liegt weniger als ein Jahr zurück. Das ist nur eine vorläufige Altersprüfung: Der maßgebliche Vollständigkeitszeitpunkt steht noch nicht fest. Bei vollständiger Nachreichung sind beide Altersgrenzen erneut zu prüfen. Für zwei Fahrzeuge sind 2.250,00 + 1.250,00 = 3.500,00 Euro erforderlich. Die bestätigten 3.800,00 Euro liegen 300,00 Euro darüber. Das bestätigt weder die fehlende Fachkunde noch unbekannte Zuverlässigkeits- oder Liquiditätsvoraussetzungen.

Darauf kommt es an
  • Fahrpraxis nicht mit einer anerkannten leitenden Tätigkeit gleichsetzen.
  • Altersprüfung am Eingangstag nur vorläufig vornehmen; den noch offenen Vollständigkeitszeitpunkt und die erneute Prüfung nennen.
  • 3.500,00 Euro Mindestbetrag und 300,00 Euro rechnerischen Überschuss nennen.
  • Aus vorläufig passenden Stichtagen und ausreichendem Kapital keine vollständige Genehmigungsfähigkeit ableiten.

§ 2 Abs. 1 und 2 sowie § 7 Abs. 1 und 3 PBZugV; § 13 Abs. 1 PBefG; amtliche Kapitalbeträge Stuttgart

2. Formulieren Sie die nächsten Schritte bis zu einer verantwortbaren Betriebsaufnahme. Welche Aussage über den sofortigen Start wäre falsch?

Musterlösung und Prüfkriterien öffnen

Zuerst ist die fachliche Eignung mit der zuständigen IHK auf einem tatsächlich passenden Weg zu klären und nachzuweisen. Gleichzeitig sind die übrigen Genehmigungsnachweise, das Betriebskonzept und ein fälligkeitsgerechter Finanzplan zu vervollständigen beziehungsweise inhaltlich zu prüfen. Die Bescheinigungsstichtage sind bei nachgereichten Unterlagen erneut zu kontrollieren. Verbindliche Fahrzeugzahlungen und ein späterer Start müssen finanziert sein. Die Behörde entscheidet über die Genehmigung; ohne geklärten erforderlichen Genehmigungsstatus wird der Beförderungsbetrieb nicht aufgenommen. Die Aussage, die Gewerbeanzeige erlaube bereits die Fahrten, wäre falsch. Eine pauschale Genehmigungszusage lässt der Sachverhalt nicht zu.

Darauf kommt es an
  • Fachkundenachweis und sonstige Genehmigungsunterlagen gezielt nacharbeiten.
  • Nachforderungen auf Auswirkungen für Stichtage prüfen.
  • Zahlungsplan und Vertragsbindungen vor Betriebsaufnahme abstimmen.
  • Gewerbeanzeige nicht als Ersatz für die Beförderungsgenehmigung verwenden.

§§ 2, 12 und 13 Abs. 1 PBefG; § 2 Abs. 2 und § 7 PBZugV; § 14 Abs. 1 GewO

Transferfall 2: Mehr Fahrzeuge, aber zu wenig anrechenbares Kapital

Originärer Übungsfall zur Selbstkontrolle: Ein bestehender Mietwagenbetrieb will von drei auf fünf Fahrzeuge erweitern. Das vollständig und zutreffend festgestellte Eigenkapital beträgt 6.600,00 Euro, zusätzliche anrechenbare Reserven bestehen nicht. Frei verfügbares Bankguthaben: 12.000,00 Euro. Ein gewöhnlicher Bankkredit über 8.000,00 Euro wird rechtzeitig ausgezahlt; ein Rangrücktritt oder eine andere anrechenbare Sondergestaltung liegt nicht vor. Anschließend werden betriebliche Gegenstände für insgesamt 9.000,00 Euro bezahlt, deren zulässiger Vermögenswert im Modell genau diesem Betrag entspricht. Danach sind vor dem nächsten sicheren Eingang weitere bereits bestehende Verbindlichkeiten von 11.800,00 Euro zu bezahlen. Alle genannten Werte sind vollständige Modellwerte ohne weitere Steuer-, Gebühren-, Zins- oder Abschreibungseffekte in diesem kurzen Zeitfenster; es gibt keine Kreditlinie.

1. Reichen 6.600,00 Euro Eigenkapital nach der Erweiterung? Erklären Sie auch, warum weder der Kredit noch der wertgleiche Kauf die Kapitallücke automatisch schließen.

Musterlösung und Prüfkriterien öffnen

Für fünf Fahrzeuge werden 2.250,00 + 4 × 1.250,00 = 7.250,00 Euro benötigt. Gegenüber 6.600,00 Euro fehlen 650,00 Euro. Der gewöhnliche Kredit erhöht Bank und Schulden um denselben Betrag; er schafft im Sachverhalt kein zusätzliches anrechenbares Eigenkapital. Der wertgleiche Kauf tauscht Geld gegen einen anderen Vermögenswert, ohne dadurch Gewinn oder zusätzliches Eigenkapital zu erzeugen. Eine tatsächliche zusätzliche Eigenkapitalzuführung von 650,00 Euro würde nur die rechnerische Kapitalgrenze erreichen. Außerdem bedarf die Erweiterung des Unternehmens der erforderlichen Genehmigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 PBefG; die Kapitalrechnung allein erlaubt nicht den Einsatz der zusätzlichen Fahrzeuge.

Darauf kommt es an
  • 7.250,00 Euro Mindestbetrag für fünf Fahrzeuge berechnen.
  • 650,00 Euro Kapitalfehlbetrag nennen.
  • Gewöhnlichen Kredit und wertgleichen Vermögenstausch ohne fingierten Eigenkapitalzuwachs einordnen.
  • Erforderliche Erweiterungsgenehmigung gesondert nennen.

§ 2 Abs. 1 bis 3 PBZugV; § 2 Abs. 2 Nr. 1 PBefG; Anlage 3 A 2.1 und 2.3 PBZugV; eigenes Vermögensmodell

2. Rechnen Sie die anschließende Zahlungslücke aus. Wie hoch muss eine zusätzliche echte Geld-Einlage mindestens sein, wenn zugleich 2.000,00 Euro frei verfügbar bleiben sollen?

Musterlösung und Prüfkriterien öffnen

Nach Kredit und Kauf sind 12.000,00 + 8.000,00 − 9.000,00 = 11.000,00 Euro verfügbar. Gegenüber den fälligen 11.800,00 Euro fehlen 800,00 Euro. Eine Einlage von nur 650,00 Euro schlösse zwar die Kapitallücke, ließe aber noch 150,00 Euro Zahlungsunterdeckung. Für die vollständige Zahlung und den frei gewählten Puffer sind 800,00 + 2.000,00 = 2.800,00 Euro zusätzliche echte Geld-Einlage erforderlich. Damit steigt das modellhafte Eigenkapital auf 9.400,00 Euro und übertrifft auch die 7.250,00-Euro-Grenze. Dies setzt voraus, dass die Einlage rechtzeitig tatsächlich verfügbar und zutreffend nachgewiesen ist; weitere reale Kosten würden die Rechnung ändern.

Darauf kommt es an
  • 11.000,00 Euro verfügbares Geld nach Kredit und Kauf errechnen.
  • 800,00 Euro Zahlungslücke von 650,00 Euro Kapitallücke unterscheiden.
  • 2.800,00 Euro rechtzeitige Einlage einschließlich des freiwilligen Puffers berechnen.
  • 9.400,00 Euro Eigenkapital nach Einlage und getrennte Nachweisprüfung nennen.

§ 2 Abs. 1 und 2 PBZugV; Anlage 3 A 2.1 und 2.3 PBZugV; eigene Kapital- und Zahlungsrechnung

Transferfall 3: Ein rentabler Auftrag mit spätem Zahlungseingang

Originärer Übungsfall zur Selbstkontrolle: Ein gewöhnlicher inländischer Mietwagenbetrieb unter Regel- und Sollbesteuerung startet mit 3.000,00 Euro frei verfügbarem Bankguthaben und ohne offene Kundenforderungen. Er erbringt in Monat 1, 2 und 3 jeweils 9.000,00 Euro Nettoumsatz zuzüglich 1.710,00 Euro Umsatzsteuer. Jede vollständige Bruttorechnung wird erst im Folgemonat bezahlt. Der periodengerechte Aufwand beträgt jeweils 7.000,00 Euro; weitere Ergebniseffekte gibt es nicht. Für den gesondert vollständig abgestimmten Zahlungsplan betragen die gesamten Auszahlungen 6.000,00 Euro in Monat 1 und jeweils 7.000,00 Euro in Monat 2 und 3. Diese vorgegebenen Zahlungssummen enthalten bereits alle im jeweiligen Monat fälligen betrieblichen Zahlungen, Finanzierungsraten, Steuerzahlungen und Entnahmen; sie sind nicht mit dem periodengerechten Aufwand identisch. Keine weiteren Einzahlungen, keine nutzbare Kreditlinie. Die einzelnen Fälligkeitstage innerhalb der Monate sind noch unbekannt.

1. Berechnen Sie das Dreimonatsergebnis sowie die drei rechnerischen Monatsendbestände ohne Deckungsmaßnahme. Wie groß ist mindestens die auf Monatsebene erkennbare Finanzierungslücke?

Musterlösung und Prüfkriterien öffnen

Das periodengerechte Ergebnis beträgt je Monat 9.000,00 − 7.000,00 = 2.000,00 Euro, zusammen 6.000,00 Euro vor Ertragsteuern. Die Kundeneingänge betragen dagegen 0,00 / 10.710,00 / 10.710,00 Euro. Die rechnerischen Endbestände lauten 3.000,00 − 6.000,00 = −3.000,00 Euro; danach −3.000,00 + 10.710,00 − 7.000,00 = 710,00 Euro; danach 710,00 + 10.710,00 − 7.000,00 = 4.420,00 Euro. Mindestens 3.000,00 Euro fehlen auf Monatsebene. Das positive Gesamtergebnis heilt den ungedeckten ersten Monat nicht. Die Rechnung für Monat 3 ist am Ende dieses Horizonts noch offen und kein zusätzlicher Bankeingang.

Darauf kommt es an
  • 2.000,00 Euro monatliches und 6.000,00 Euro gesamtes Periodenergebnis nennen.
  • Bruttoeingänge 0,00 / 10.710,00 / 10.710,00 Euro nach Zahlungstermin ansetzen.
  • Endbestände −3.000,00 / 710,00 / 4.420,00 Euro richtig fortschreiben.
  • Mindestens 3.000,00 Euro zeitliche Deckungslücke trotz positivem Ergebnis begründen.

§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB; § 12 Abs. 1 und § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG; § 2 Abs. 1 und Anlage 3 A 2.3 PBZugV; eigener Dreimonatsfall

2. Die Geschäftsführung will allein aus der monatlichen Rechnung schließen, eine Finanzierung von 3.000,00 Euro genüge sicher. Prüfen Sie diese Schlussfolgerung und nennen Sie die noch nötigen Informationen.

Musterlösung und Prüfkriterien öffnen

3.000,00 Euro sind nur die erkennbare Mindestlücke an den Monatsgrenzen. Ohne die einzelnen Fälligkeitstage ist die höchste Unterdeckung unbekannt. Zu klären sind insbesondere die frühen Personal- und Fahrzeugzahlungen, die verlässlichen Kundeneingangstage, der zutreffende Steuerkalender, die rechtzeitige Verfügbarkeit einer Finanzierung und deren zusätzliche Kosten. Bei Sollbesteuerung darf die ausstehende Kundenrechnung nicht einfach als Grund für eine verschobene Steuerzahlung behandelt werden; ein Wechsel zur Istbesteuerung bedarf der gesetzlichen Voraussetzungen und der Gestattung. Die vorgegebenen Auszahlungen enthalten Steuern bereits, deshalb wird der Umsatzsteuerbetrag nicht nochmals pauschal addiert. Erst eine neu abgestimmte taggenaue Rechnung einschließlich eines bewusst gewählten Puffers trägt eine belastbare Finanzierungsentscheidung.

Darauf kommt es an
  • Monatsgrenzen nicht mit vollständiger Fälligkeitsdeckung verwechseln.
  • Konkrete Fälligkeiten, Eingangstage, Finanzierungsverfügbarkeit und neue Vertragskosten nachfordern.
  • Sollbesteuerung und gestattete Istbesteuerung unterscheiden.
  • Bereits enthaltene Steuerzahlungen nicht doppelt ansetzen; Plan taggenau mit Puffer neu prüfen.

§ 2 Abs. 1 und Anlage 3 A 2.1 und 2.3 PBZugV; § 13 Abs. 1 Nr. 1, § 18 Abs. 1 und 2 sowie § 20 UStG

Taxi und Mietwagen · Kostenlos lernen

Schritt für Schritt ins Thema.

Wählen Sie ein Fachmodul. Auf jede Erklärung folgen ein durchgerechnetes oder ausgearbeitetes Beispiel und Verständnisfragen. Anschließend begründen Sie eigene Entscheidungen in Transferfällen. Sie können jedes Modul unabhängig öffnen; die Reihenfolge ist eine Empfehlung.

  1. Gründen und zahlungsfähig bleiben

    Fachkunde, Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und Genehmigung als unterschiedliche Voraussetzungen prüfen.

    6 Lektionen · 12 Verständnisfragen · 3 Transferfälle mit 6 offenen Aufgaben

    Dieses Modul ist geöffnet.

  2. Aufträge richtig einordnen und disponieren

    Eine Verkehrsform anhand des tatsächlichen Angebots begründen, statt sie aus Fahrzeugfarbe oder Buchungs-App abzuleiten.

    6 Lektionen · 12 Verständnisfragen · 3 Transferfälle mit 6 offenen Aufgaben

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  3. Vom Auftrag zum belastbaren Preis

    Tarifrechtliche Zulässigkeit und betriebliche Kostendeckung als zwei getrennte Prüfungen durchführen.

    6 Lektionen · 12 Verständnisfragen · 3 Transferfälle mit 6 offenen Aufgaben

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  4. Verträge erfüllen, Schäden richtig bearbeiten

    Besteller, Fahrgast, Vertreter, Beförderer und Rechnungsempfänger anhand der tatsächlichen Vereinbarung unterscheiden.

    6 Lektionen · 12 Verständnisfragen · 4 Transferfälle mit 10 offenen Aufgaben

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  5. Fahrzeug und Betriebssicherheit: Vom Nachweis zur Einsatzentscheidung

    Zulassung, Personenbeförderungsgenehmigung und technischen Fahrzeugzustand getrennt prüfen.

    6 Lektionen · 12 Verständnisfragen · 4 Transferfälle mit 10 offenen Aufgaben

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  6. Fahrpersonal beschäftigen: Nachweise, Arbeitszeit und Entgelt

    Fahrerlaubnis, Fahrgastbeförderungserlaubnis und Unternehmerfachkunde auseinanderhalten und fehlende Nachweise erkennen.

    6 Lektionen · 12 Verständnisfragen · 3 Transferfälle mit 6 offenen Aufgaben

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  7. Belege und Buchführung: Jede Fahrt nachvollziehbar abrechnen

    Auftrag, ausgeführte Leistung, Rechnung, Zahlung und offene Forderung als unterschiedliche Vorgänge erklären.

    6 Lektionen · 12 Verständnisfragen · 3 Transferfälle mit 6 offenen Aufgaben

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  8. Taxi und Mietwagen über die Grenze disponieren

    Einen Pkw-Auftrag zwischen Deutschland und Österreich von internationalem Omnibusverkehr unterscheiden.

    6 Lektionen · 12 Verständnisfragen · 3 Transferfälle mit 6 offenen Aufgaben

    Fachmodul öffnen

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Eigenständige Fachproben, keine Originalfragen der IHK. Die Zahlen beschreiben die hier verfügbaren Aufgaben, nicht die Abdeckung des gesamten Prüfungsstoffs. Der vollständige Kurs ist noch im Aufbau.